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Energieversorger fordern 15 Milliarden Schadenersatz. WZ vom 14.06.2012

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 16.06.12, 19:51  Betreff: Energieversorger fordern 15 Milliarden Schadenersatz. WZ vom 14.06.2012  drucken  weiterempfehlen

Energieversorger fordern 15 Milliarden Schadenersatz

Berlin /dpa

Die Energiekonzerne fordern von der Bundesregierung mindestens zehn
Milliarden Euro Schadenersatz für die zwangsweise Stilllegung ihrer
Atomkraftwerke – und es könnte noch deutlich mehr werden. Allein die
Forderungen von RWE und Eon belaufen sich auf rund zehn Milliarden Euro,
hieß es gestern aus Konzernkreisen. Unklar ist bisher, wie viel der
schwedische Konzern Vattenfall für das Abschalten seiner Meiler Krümmel
und Brunsbüttel in Schleswig-Holstein geltend
machen will. Insgesamt war gestern von möglichen Gesamtforderungen in
Höhe von rund 15 Milliarden Euro die Rede. In Regierungskreisen hieß es
lediglich, jedem stehe das Recht zu klagen zu, man warte das Ganze
gelassen ab.


Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe will laut
einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ in Kürze die
Beschwerde an die Bundesregierung, den Bundestag sowie an 63 weitere
Institutionen zur Stellungnahme verschicken – vom Bundesverband der
Deutschen Industrie bis hin zur Umweltorganisation Greenpeace.


Die Konzerne sehen sich allein schon aus aktienrechtlichen Gründen zur
Klage gegen den Eingriff der Regierung verpflichtet. Schon im
vergangenen Jahr waren selbst in Koalitionskreisen juristische Bedenken
geäußert worden, weil zum Beispiel das 1983 ans Netz gegangene Kraftwerk
Krümmel nicht wie die anderen sieben abgeschalteten Anlagen zu den
ältesten Meilern gehört. Ebenso wurde den fast gleich alten Meilern
Gundremmingen B und C mit den Jahren 2017 und 2021 völlig
unterschiedliche Abschaltdaten zugewiesen. Der frühere Leiter der
Abteilung für Reaktorsicherheit im Umweltministerium, Wolfgang
Renneberg, sagte 2011 im Umweltausschuss des Bundestags dazu: „Diese
unterschiedlichen Laufzeiten werden im Gesetzentwurf nicht weiter
begründet. Hier liegt das Problem.“



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