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Kein Anschluss auf See: Stromkunden müssen zahlen. WZ vom 30.08.2012

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 31.08.12, 22:15  Betreff: Kein Anschluss auf See: Stromkunden müssen zahlen. WZ vom 30.08.2012  drucken  weiterempfehlen

Seite 1:

Verbraucher haften für Risiken von Offshore-Windparks

Berlin /sh:z

Auch Verbraucher müssen künftig die Kosten für Anschlussprobleme von
Windparks in Nord- und Ostsee an das Stromnetz mittragen. Die neue
Offshore-Haftungsregelung wurde vom
Bundeskabinett beschlossen. Danach zahlen die privaten Kunden über die
Stromrechnung Schadenersatz von maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde,
sollte eine Netzanbindung nicht rechtzeitig fertig werden. Auch
gewerbliche Stromkunden müssen bis zu einem Jahresverbrauch von einer
Million Kilowattstunden die volle Umlage zahlen. Für Wirtschaftsminister
Philipp Rösler (FDP) ist mit der Regelung, der noch Bundestag und
Bundesrat zustimmen müssen, eine „wichtige Hürde hin zu einem
schnelleren Ausbau und Anschluss von Offshore-Windkraft
übersprungen“. Die Neuregelung sorge für eine faire Lastenverteilung.
Die Kosten für Verbraucher würden begrenzt. Greenpeace nannte es
aberwitzig, dass die Regierung eine weitere industriefreundliche
Regelung zulasten der Bürger verabschiedet.

Seite 8:


Kein Anschluss auf See: Stromkunden müssen zahlen

Bundeskabinett regelt Schadenersatz neu / Kritik von Umweltschutzorganisation

Berlin /dpa /sh:z

Auch Verbraucher müssen künftig die Kosten für Anschlussprobleme von
Windparks in Nord- und Ostsee an das Stromnetz mittragen. Die neue
Offshore-Haftungsregelung wurde vom
Bundeskabinett gestern beschlossen. Danach zahlen die privaten Kunden
über die Stromrechnung Schadenersatz von maximal 0,25 Cent pro
Kilowattstunde, sollte eine Netzanbindung nicht rechtzeitig fertig
werden. Greenpeace nannte es aberwitzig, dass die Regierung eine weitere
industriefreundliche Regelung zulasten der Bürger verabschiedet.


Für Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) ist mit der Regelung,
der noch Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen, eine „wichtige Hürde
hin zu einem schnelleren Ausbau und Anschluss von Offshore-Windkraft übersprungen“. Die Neuregelung sorge für eine faire Lastenverteilung. Die Kosten für Verbraucher würden begrenzt.


Der Eigenanteil der Betreiber von Übertragungsnetzen werde erhöht.
Umweltminister Peter Altmaier (CDU) sagte, der nächste Schritt müsse
sein, dafür zu sorgen, „dass der Strom vom Meer auch seinen Weg in die
Verbrauchszentren findet“. Ökostrom habe inzwischen eine Bedeutung
erlangt, dass der Ausbau von Netzen und erneuerbaren Energien besser
aufeinander abgestimmt werden müsste. Die Förderung müsse besser
organisiert werden.


Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) nannte die Haftungsregelung
einen guten Kompromiss. Denn auch gewerbliche Stromkunden müssten bis zu
einem Jahresverbrauch von einer Million Kilowattstunden die volle
Umlage zahlen, darüber hinaus 0,05 beziehungsweise 0,025 Cent pro
Kilowattstunde.


Das neue Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Verbraucher
sollen ab 2013 etwa zehn Euro zusätzlich pro Jahr für den
Durchschnittshaushalt bezahlen – 750 Millionen Euro sollen dabei im
ersten Jahr zusammenkomme. Für die Verbraucher heißt dies, dass der
Strom teurer wird. Sie zahlen bereits eine Erneuerbare-Energien-Umlage
von derzeit 3,592 Cent pro Kilowattstunde für die Förderung von
Ökostrom. Der wirtschaftspolitische Sprecher der Unionsfraktion im
Bundestag, Joachim Pfeiffer (CDU), erklärte: „Der Umstieg in das
Zeitalter der erneuerbaren Energien ist nicht zum Nulltarif zu haben.“
Zwar lege die neue Haftungsregelung einen Großteil der Kosten auf die
Netzentgelte und damit auf die Verbraucher um. „An diesen Kosten werden
jedoch auch die Übertragungsnetzbetreiber durch die Einführung eines
Selbstbehalts zu einem erheblichen Teil beteiligt.“



[editiert: 31.08.12, 22:28 von Claudia]
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