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Claudia

Beiträge: 4532

New PostErstellt: 21.05.13, 23:50     Betreff: Re: 26.05.2013: Kreiswahl und Kommunalwahl

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WZ vom 21.05.2013:


Seite 1:

Was Sie vor der Kommunalwahl wissen müssen

Kiel /sh:z

2,4 Millionen Schleswig-Holsteiner sind am
Sonntag aufgerufen, ihre Vertreter in den Gemeinde- und Stadträten sowie
in den Kreistagen zu wählen. Auf einer Sonderseite gibt unsere Zeitung
Antworten auf die wichtigsten Fragen: Wie viele Stimmen können abgegeben
werden? Wie arbeitet eigentlich eine Ratsversammlung? Wann gibt es
Ergebnisse? Die gute Nachricht: Auch wenn die Suche manchmal schwierig
war – überall gibt es genug Kandidaten.


Seite 6:

Sieben Stimmen – aber nicht für jeden

Kiel

Es sind 2,4 Millionen: So viele Schleswig-Holsteiner
dürfen am kommenden Sonntag mitentscheiden, wer sie künftig regiert.
Bei der letzten Kommunalwahl vor fünf Jahren ging aber nicht mal die
Hälfte der Wahlberechtigten an die Urnen. Nur 44 Prozent der Schleswig-Holsteiner interessieren sich laut einer Umfrage des NDR für die Gemeinde- und Kreiswahlen.


Dabei werden in den Kommunalparlamenten in der Regel Dinge geregelt,
die die Menschen direkt betreffen: Es geht um die Abfallbeseitigung,
Kindergärten und Schulen. „Und überall gibt es genug Wahlvorschläge, in
jeder Gemeinde kann gewählt werden“, sagt Landeswahlleiterin Manuela
Söller-Winkler.


Bei der Kreiswahl und der Gemeindewahl haben die Bürger in Orten mit
mehr als 10 000 Einwohnern jeweils nur eine Stimme. In kleineren Orten
gibt es bei der Gemeindewahl mehrere Stimmen. Die kann der Wähler auf
mehrere Kandidaten verteilen, ein Häufeln auf einen Wahlvorschlag ist
aber nicht zulässig. Die Stimmzettel enthalten entsprechende Hinweise.
Mit der Kreiswahl entscheiden die Wähler über die Zusammensetzung der
Kreistage, mit der Gemeindewahl über die der Gemeinde- und Stadträte
(siehe nebenstehender Text). Im ganzen Land gibt es 2626 Wahlbezirke,
109 weniger als bei der letzten Kommunalwahl 2008.


In den 1079 Gemeinden sind insgesamt 13 050 Mandate zu verteilen. Zu
den Gemeindewahlen treten 1304 Wählergruppen an, rechnerisch mehr als
eine pro Gemeinde. Die CDU stellt sich in 516 Gemeinden auf, die SPD in
448, die FDP in 101, die Grünen in 89 und der SSW in 62. Die
Kommunalpolitiker werden für fünf Jahre gewählt. Mit ersten
Wahlergebnissen wird am späten Sonntagabend gerechnet.


In 27 Kleinstgemeinden in Schleswig-Holstein
wird nicht gewählt. Hat ein Ort weniger als 70 Einwohner, tritt eine
Gemeindeversammlung zusammen, um den Bürgermeister zu wählen.


Wie hoch die Wahlbeteiligung am Ende ausfallen wird, ist noch unklar.
Am Ende entscheiden auch ganz banale Dinge darüber – etwa wie das
Wetter wird.


www.wahlen.schleswig-holstein.de oder www.kommunalwahlen-sh.de






So funktioniert die Arbeit in einer Ratsversammlung

Rendsburg/org

Im Prinzip ist so eine Kommunalwahl ganz einfach: Die Bürger einer
Stadt oder einer Gemeinde entscheiden mit ihrer Stimme, wer in die
Rats-, Stadt-, oder Gemeindeversammlung einzieht und als Volksvertreter
Entscheidungen trifft.


Beispiel Rendsburg: In der Ratsversammlung, dem höchsten
Entscheidungsgremium der Stadt sitzen 31 gewählte Volksvertreter aus
sechs Parteien (SPD, CDU, Linke, SSW und Grüne) und einer
Wählergemeinschaft (Liste Wilken). Diese sechs Gruppierungen treten auch
am 26. Mai in den insgesamt 16 Wahlbezirken der Stadt mit je einem
Kandidaten an.


Wahlberechtigt sind alle Einwohner der Stadt, wenn sie mindestens
sechs Wochen dort wohnen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und
entweder die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder aus einem EU-Mitgliedsstaat kommen.


Jeder dieser Wahlberechtigten hat in seinem Wahlbezirk eine Stimme.
Der Kandidat mit den meisten Stimmen zieht automatisch in die
Ratsversammlung ein, damit sind 16 Plätze in der Ratsversammlung
besetzt. Die restlichen Plätze werden genutzt, um alle teilnehmenden
Gruppen entsprechend der Gesamtzahl ihrer Stimmen in der Stadt auch in
der Ratsversammlung zu repräsentieren. Dafür haben die Parteien zuvor
Listen aufgestellt. Stehen den Parteien mehr Plätze in der
Ratsversammlung zu als sie direkt gewählte Plätze haben, kommen die so
genannten Listenkandidaten zum Zuge.


Am Ende der Berechnungen spiegelt die Zusammensetzung der
Ratsversammlung auch das Verhältnis der Gesamtstimmen für die Parteien
wieder. Bekommt eine Partei mehr Direktmandate als ihr rechnerisch
zustehen, erzielt sie Überhangmandate. Diese werden für die anderen
Parteien und Wählergruppen ausgeglichen. Eine Fünf-Prozent-Sperrklausel wie bei Landtags- oder Bundestagswahlen gibt es bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein nicht.


Die Bedeutung der Ratsversammlung wird immer noch stark unterschätzt.
Zwar hat auch ein Bürgermeister einen gewissen Einfluss und genau
definierte Kompetenzen, aber er ist in erster Linie Chef der Verwaltung
und Repräsentant der Stadt. Alle wirklich wichtigen Entscheidungen
trifft die Ratsversammlung, das höchste demokratisch legitimierte Organ
der Kommune.


Die gewählten Vertreter der Bürger bestimmen, ob Straßen saniert,
Kindergartenplätze eingerichtet oder Sportplätze gebaut werden. Sie
entscheiden, wie die Finanzen der Stadt eingesetzt, wo Baugebiete
entstehen oder ob Freibäder geschlossen werden. Aufgabe von
Bürgermeister und Verwaltung ist es, Vorschläge zu machen, die
Entscheidungen der Ratsversammlung vorzubereiten und umzusetzen.


Ähnlich wie die Wahl zur Ratsversammlung funktioniert die Wahl zu den
Kreistagen. Auch hier haben die Bürger nur eine Stimme. Nur entscheiden
sie hier nicht darüber, wer das Sagen in der Stadt hat, sondern wer für
die Geschicke des Landkreises verantwortlich ist.



[editiert: 22.05.13, 00:10 von Claudia]
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