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Claudia

Beiträge: 4532

New PostErstellt: 01.07.13, 23:41     Betreff: Teure Stromgeschenke. WZ vom 01.07.2013

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Teure Stromgeschenke

Studie: Kosten für Ausnahmen von Netzentgelten steigen im kommenden Jahr um bis zu 50 Prozent

Berlin

Aldi, die Allianz und die Accor-Hotels wurden bereits vom Netzentgelt befreit. Der Golf & Country-Club Tiefenbach (Baden-Württemberg),
die schwedische Möbelhauskette Ikea oder auch die Deutsche Börse in
Frankfurt haben ihren Antrag auf Befreiung vom Netzentgelt bereits
gestellt. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Unternehmen, die
von der Ausnahmeregelung profitieren konnten, massiv gestiegen. Waren es
im Jahr 2010 gerade einmal 68 Firmen, wuchs die Zahl vergangenes Jahr
auf mehr als 3000. Dieses Jahr soll die Zahl noch höher ausfallen. Die
Kosten dafür zahlt der Verbraucher, bei dem das Netzentgelt gut ein
Fünftel des gesamten Strompreises ausmacht.


Eine Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion der Grünen warnt nun
bereits, dass die privaten Haushalte im nächsten Jahr nochmals deutlich
mehr für die Sonderregeln bezahlen müssen. In der Untersuchung kommt die
Autorin Swantje Küchler vom Forum Ökologisch-Soziale
Marktwirtschaft (FÖS) zu dem Schluss, dass das Volumen der Ausnahmen
von gegenwärtig 805 Millionen Euro auf bis zu 1,2 Milliarden im
kommenden Jahr steigen dürfte – ein Zuwachs von fast 50 Prozent. „Die
Netzentgelte selbst werden im nächsten Jahr um voraussichtlich zehn bis
20 Prozent steigen“, heißt es in dem Papier, das unserer Zeitung
vorliegt. Die Entlastung bestimmter Großverbraucher werde damit nochmals
teurer. Zudem sei die Umlage in 2012 zu niedrig angesetzt worden – der
Fehlbetrag von bis zu 200 Millionen Euro werde deshalb auf die Umlage in
2014 aufgeschlagen.


Gedacht waren die Ausnahmen ursprünglich einmal für Unternehmen der Großindustrie. Die schwarz-gelbe
Regierung hatte sie stets mit Verweis auf die Netzstabilität
verteidigt, die durch die konstante Abnahme großer Strommengen
gewährleistet werde. Der starke Zuwachs von Ausnahmen wurde erst durch
eine Änderung des Paragrafen 19 im Jahr 2011 möglich. Die Opposition
hatte in der Vergangenheit wiederholt kritisiert, dass die Neuregelung
in letzter Minute geschehen sei und von einem „Mitternachtsparagrafen“
gesprochen.


Regierung will Ausnahmen
neu regeln

Ob die Ausnahmen auch weiterhin Bestand haben werden, bleibt
abzuwarten. Erst im März dieses Jahres hatte das Oberlandesgericht
Düsseldorf die 2011 neugefassten Ausnahmeregelungen einkassiert. Die
Verordnungsregelung zur Befreiung stromintensiver Unternehmen sei
nichtig, hatte das OLG in seinem Urteil erklärt. Das
Energiewirtschaftsgesetz biete keine ausreichende gesetzliche Grundlage
für die Ausnahmen, so die Begründung der Richter.


An diesem Freitag will die Bundesregierung daher dem Bundesrat eine
veränderte Form des Paragrafen 19 vorschlagen. Vorgesehen ist, dass es
keine vollständigen, sondern nur noch gestaffelte Befreiungen geben
soll. Gelten würden die neuen Regeln wohl aber nicht mehr für bereits
genehmigte Befreiungsanträge. Sollte der Bundesrat den Vorschlag
ablehnen, könnten Verbraucher auf sinkende Strompreise hoffe, da in
diesem Falle die Befreiung wohl rückabgewickelt werden müsste.


Genau darauf drängen auch die Grünen derzeit. „Es ist nicht
plausibel, warum vornehmlich die privaten Haushalte die Netzentgelte von
Golfplätzen, Aldi oder dem Braunkohleabbau mit bezahlen müssen. Deshalb
wollen wir die Rückabwicklung der von Schwarz-Gelb ausgeweiteten Befreiungen erreichen“, so Bärbel Höhn, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Partei.


Till H. Lorenz






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