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Claudia

Beiträge: 4532

New PostErstellt: 16.07.13, 23:40     Betreff: EU gegen Ausnahmen bei Ökostrom-Umlage. WZ vom 15.07.2013

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Seite 1:

EU gegen Ausnahmen bei Ökostrom-Umlage

Brüssel/Berlin /sh:z

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verstößt möglicherweise gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Einem Medienbericht zufolge will die EU-Kommission wegen Ausnahmen bei der Ökostrom-Umlage
am Mittwoch ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eröffnen. Kommt die
Untersuchung zu dem Ergebnis, dass es sich um unerlaubte Beihilfen
handelt, könnten Ausnahmen von der Abgabe nach dem EEG untersagt werden.
Die Brüsseler Beamten haben schon seit längerem die weitgehende
Befreiung der stromintensiven Industrie im Visier. Gegen eine Befreiung
von Unternehmen vom Netzentgelt hat Brüssel bereits ein
Beihilfeverfahren eingeleitet.


Seite 7:

Ökostrom-Umlage: Brüssel stellt Ausnahmen infrage

EU-Wettbewerbshüter eröffnen Beihilfeverfahren gegen Deutschland und drohen Firmen Nachzahlungen an

Hamburg/Brüssel /dpa/til

Die EU-Kommission wird wegen Ausnahmen bei der Ökostrom-Umlage
ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eröffnen. Die Brüsseler Beamten
haben schon seit längerem die weitgehende Befreiung der stromintensiven
Industrie im Visier. EU-Wettbewerbskommissar
Joaquín Almunia vermutet darin eine unerlaubte Beihilfe. Am kommenden
Mittwoch soll nun einem Bericht des „Spiegel“ zufolge das Verfahren
eingeleitet werden. Kommt die Untersuchung zu diesem Ergebnis, könnten
Ausnahmen von der Abgabe nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) untersagt werden. Im schlimmsten Fall droht auch eine
rückwirkende Korrektur. Energieintensive Betriebe müssten dann an den
Staat Millionen Euro Abgaben nachzahlen, die in den Vorjahren eingespart
worden waren.


Aus dem Bundesumweltministerium von Peter Altmaier (CDU) hieß es
gestern, in Brüssel sei kein formeller Beschluss zur Eröffnung des
Verfahrens gefasst worden. „Darüber hinaus besteht Konsens, dass das EEG
weiterentwickelt werden muss. Eine Novelle soll umgehend nach der Wahl
in Angriff genommen werden“, teilte eine Sprecherin mit.


Durch die Ökostrom-Umlage finanzieren
Stromkunden die gesetzlich festgelegten Vergütungssätze für Wind- und
Solarparks, Biogasanlagen und Wasserkraftwerke mit. Energieintensive
Unternehmen sind von der Umlage befreit.


BDI-Präsident Ulrich Grillo warnte noch
einmal eindringlich vor der Abwanderung von Industriebetrieben aus
Deutschland wegen zu hoher Strompreise. „Wenn unsere Energiepreise
dauerhaft viel höher liegen als bei unseren Wettbewerbern, kriegt
Deutschland ein Riesenproblem“, sagte Grillo der „Rheinischen Post“. Es
gehe um Hunderttausende Jobs. „Allein die energieintensive Industrie
beschäftigt über 900 000 Menschen. Diese Industrie wird mittelfristig
abwandern müssen, wenn sie hier dauerhaft keine wettbewerbsfähigen
Energiepreise vorfindet“, warnte er.


Bis 1. Juli haben 2367 Unternehmen einen Nachlass bei den
Förderkosten für den Ausbau erneuerbarer Energien beantragt, geht aus
einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor. 2012 waren es 2055 Unternehmen, 2011 erst 813. In Schleswig-Holstein
waren zuletzt nach Unterlagen des Bundesamts für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle 41 Betriebsstätten von 35 Unternehmen von der EEG-Umlage befreit. Darunter befinden sich Futtermittelhersteller, Papierfabriken, Großschlachtereien und Druckereien.


Die Grünen sehen inzwischen eine kritische Grenze bei den Ausnahmen
erreicht. „Die Firmenentlastungen beim Ausbau der Erneuerbaren summieren
sich in diesem Jahr auf rund sieben Milliarden Euro“, sagte die
stellvertretende Vorsitzende der Grünen im Bundestag, Bärbel Höhn,
unserer Zeitung. Zahlen müssten das die privaten Haushalte, weil sich
die Gesamtkosten auf weniger Schultern verteilten.


Derzeit beträgt die Umlage 5,277 Cent je Kilowattstunde. Für 2014
werden sechs bis 6,5 Cent erwartet, wenngleich Umweltminister Altmaier
zuletzt mehrfach angekündigt hatte, die EEG-Umlage vorerst auf dem jetzigen Niveau einfrieren zu wollen. Geschieht dies nicht, dürften die Kosten der Ökostrom-Förderung für einen Drei-Personen-Haushalt,
der 3500-Kilowattstunden Strom im Jahr verbraucht, im kommenden Jahr
von 185 auf rund 215 Euro steigen. Als Hauptgrund für den Anstieg gelten
allerdings nicht die Industrie-Rabatte, sondern
der Verfall der Strompreise an den Energiebörsen. Denn bezahlt werden
muss über die Umlage die Differenz zwischen dem am Markt erzielten Preis
und der auf 20 Jahre garantieren festen Einspeisevergütung.


Das drohende Beihilfeverfahren wäre für die Bundesregierung ein weiterer Schlag aus Brüssel. Bereits im März hatte die EU-Kommission
ein Prüfverfahren zu der Befreiung von Netzentgelten angekündigt. Die
Wettbewerbshüter in Brüssel befürchten, dass es sich um staatliche
Beihilfen handelt. Eine Entscheidung hierzu steht aus. Staatsbeihilfen
sind nur mit Genehmigung der EU-Kommission erlaubt.



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