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Claudia

Beiträge: 4532

New PostErstellt: 17.09.13, 00:26     Betreff: Re: 22.09.2013: Bundestagswahl

WZ vom 16.09.2013:


So funktioniert die Bundestagswahl

Im Norden sorgen 22 500 ehrenamtliche
Wahlhelfer am Sonntag dafür, dass die Stimmergebnisse rechtzeitig in
Kiel und Berlin einlaufen

Kiel /kim

Noch nie waren so viele Bürger im Norden wahlberechtigt: Von den 2,806 Millionen Schleswig-Holsteinern
dürfen am Sonntag rund 2,257 Millionen bei der Bundestagswahl ihre
Stimme abgeben – darunter 116 300 Erstwähler. Landeswahlleiterin Manuela
Söller Winkler beantwortet die wichtigsten Fragen:


Wer darf wählen?


Wählen darf, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder
einen Wahlschein hat. Wer ab dem 2. September umgezogen ist, wird weiter
im Wählerverzeichnis der bisherigen Gemeinde geführt und kann nur dort
wählen oder Briefwahl machen. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am
22. September 2013 das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens
drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen.


Nach welchem System wird gewählt?


299 Abgeordnete werden aufgrund der Mehrheitswahl in den Wahlkreisen
direkt gewählt, weitere 299 Abgeordnete werden über die Landeslisten der
Parteien in den Bundestag entsandt. Auf Schleswig-Holstein
entfallen aufgrund seines Anteils an der deutschen Bevölkerung
insgesamt 22 Sitze; neben den elf Direktmandaten aus den elf Wahlkreisen
sind daher noch elf Listenmandate zu vergeben. Jeder Wähler hat eine
Erststimme und eine Zweitstimme. Die Erststimme wird für einen
Wahlkreisbewerber abgegeben. Im Wahlkreis ist gewählt, wer die meisten
gültigen Erststimmen erhalten hat.


Die Zweitstimme, die der Landesliste einer Partei gilt, ist in der
Regel für den Wahlausgang entscheidend. Nur wenn eine Partei auf
Landesebene mehr Direktmandate erringt als ihr nach der Berechnung auf
der Grundlage ihres Zweitstimmenanteils insgesamt Sitze zustehen, gibt
es Überhangmandate und Ausgleichsmandate, damit die Zusammensetzung des
Bundestages dem Zweitstimmenergebnis entspricht.


Wer stellt sich zur Wahl?


Es gibt im Norden 168 Bewerber, davon 57 Frauen und 111 Männer. 18
Frauen und 47 Männer kandidieren gleichzeitig in einem Wahlkreis und auf
der Landesliste ihrer Partei. Auf den 12 zugelassenen Landeslisten von
CDU, SPD, FDP, Grüne, Die Linken, Piraten, Rentner, NPD, MLPD, AfD,
Freie Wähler und Tierschutzpartei bewerben sich insgesamt 52 Frauen und
87 Männer um einen Sitz im 18. Deutschen Bundestag. Nur CDU, SPD, FDP,
Grüne, Die Linke, Piraten, NPD und AfD sind mit Kandidatinnen in allen
elf Wahlkreisen vertreten. Zudem gibt es drei Einzelbewerber (Wahlkreise
5, 6 und 10). Ältester Bewerber in Schleswig-Holstein
zur Bundestagswahl ist der 86-jährige Rentner Heinrich Förster aus
Ratzeburg (NPD). Der jüngste Bewerber im Land ist der 22-jährige
Offsetdrucker Dirk Möller aus Lübeck (SPD). Wie sehen die Stimmzettel aus?


Auf der linken Seite (schwarze Schrift) kann man die Erststimme
abgeben, die Angaben für die Zweitstimme stehen auf der rechten Seite in
blauem Druck.


Die rechte obere Ecke des Stimmzettels ist abgeschnitten. Damit haben
blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, die
richtige Position des Stimmzettels zu ertasten und diesen anschließend
selbstständig und ohne fremde Hilfe in die Schablone einzulegen. Wie werden die Stimmen abgegeben?


Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Der Ort ist auf der
Wahlbenachrichtigungskarte angegeben. Die Wahlbenachrichtigungskarte ist
zur Stimmabgabe mitzubringen. Wer sie nicht bei sich hat, aber im
Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann trotzdem wählen, muss sich aber
gegenüber dem Wahlvorstand ausweisen können – mit Personalausweis oder
Pass. Wähler mit einer Mobilitätsbeeinträchtigung finden auf ihrer
Wahlbenachrichtigungskarte Hinweise, ob ihr Wahlraum einen
barrierefreien Zugang hat oder nicht und unter welcher Telefonnummer
Informationen über barrierefreie Wahlräume erhältlich sind. Wer nicht
lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist,
persönlich die Stimmen abzugeben, kann sich dabei von einer anderen
Person (Hilfsperson) helfen lassen.


Jeder hat zwei Stimmen, die Erststimme für den Wahlkreisbewerber und die Zweitstimme für die Landesliste. „Stimmen-Splitting“ ist möglich – man kann also beispielsweise den CDU-Direktkandidaten
wählen und die Zweitstimme der SPD geben. Selbstverständlich kann auch
nur die Erststimme oder nur die Zweitstimme abgegeben werden. Wer sich
beim Ankreuzen des Stimmzettels versieht, sollte keine Korrektur
vornehmen, weil der Stimmzettel dadurch ungültig werden könnte. In
diesem Fall besteht die Möglichkeit, sich vom Wahlvorstand einen neuen
Stimmzettel geben zu lassen.


Für die Stimmabgabe im Wahlraum werden keine Wahlumschläge verwendet.
Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses müssen die Stimmzettel nach dem
Ankreuzen zusammengefaltet werden, und zwar so, dass die Stimmabgabe auf
dem Stimmzettel für andere Personen nicht erkennbar ist.


Bewegliche Wahlvorstände


In Kliniken und Heimen werden nach Möglichkeit bewegliche
Wahlvorstände eingesetzt, um auch dort möglichst vielen Wahlberechtigten
zu beiden Wahlen die Urnenwahl – sogar in ihrem Zimmer – zu
ermöglichen. Die dafür erforderlichen Wahlscheine werden über die
Leitung der betreffenden Einrichtung im vereinfachten Verfahren
beantragt und den Wahlberechtigten durch die Gemeindebehörde unmittelbar
(ohne die Briefwahlunterlagen) übersandt.


Wahlteilnahme per Briefwahl


Jeder Wahlberechtigte kann an der Bundestagswahl mittels Briefwahl
teilnehmen – eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig. Anträge auf
Erteilung der Wahlscheine und der Briefwahlunterlagen werden von den
Gemeindebehörden (Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden, Amtsdirektoren
oder Amtsvorsteher) noch bis zum Freitag 18 Uhr, angenommen.


Die Unterlagen für einen Wahlberechtigten können auch durch eine
andere Person beim Wahlamt beantragt werden. Diese muss aber hierfür
eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen. Infos auf der
Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte.


Die Beantragung der Unterlagen ist schriftlich auch per Fax oder per
Mail und mündlich möglich. Damit eine eindeutige Identifizierung der
betreffenden wahlberechtigten Person möglich ist, müssen in jedem Fall
der Familienname und Vorname, das Geburtsdatum, die vollständige
Anschrift und die Nummer im Wählerverzeichnis (sie ist aus der
Wahlbenachrichtigungskarte ersichtlich) angegeben werden. Einige
Gemeinden und Ämter haben eine Eingabemaske für einen Wahlscheinantrag
(online-Formular) zur Verfügung gestellt, welches am PC ausgefüllt und anschließend elektronisch zurückgesandt werden kann.


Die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, blauer
Stimmzettelumschlag, roter Wahlbriefumschlag, Merkblatt für die
Briefwahl) werden den Wahlberechtigten, die ihre Unterlagen nicht
persönlich bei der Gemeindebehörde abholen, grundsätzlich durch die Post
übersandt. Wer die Unterlagen persönlich abholt, kann die Briefwahl
auch gleich an Ort und Stelle ausüben. Ansonsten sollte der Brief
spätestens am Donnerstag, an das Gemeindebehörde (Adresse auf dem roten
Wahlbriefumschlag) abgeschickt werden.


Wer seinen Wahlbrief erst am Wahltag überreichen will, muss selbst
dafür sorgen, dass der Wahlbrief bis 18 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem
roten Briefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht.


Anders als bei der Stimmabgabe im Wahlraum werden bei der Briefwahl
nach wie vor Umschläge verwendet. Für die Auszählung der
Briefwahlstimmen sind landesweit insgesamt 266 Briefwahlvorstände
gebildet worden. Die Briefwahlvorstände werden auf der Ebene der
amtsfreien Gemeinden und der Ämter gebildet.


Repräsentative Wahlstatistik


Zur Bundestagswahl wird – wie üblich - das Wahlergebnis auf
repräsentativer Grundlage statistisch ausgewertet und veröffentlicht.
Hierfür sind in Schleswig-Holstein 89
Urnenwahlbezirke und elf Briefwahlbezirke ausgewählt worden. In diesen
Wahlbezirken sind die Stimmzettel mit unverschlüsselten
Unterscheidungsmerkmalen versehen, die in der rechten oberen Ecke
aufgedruckt sind ( „A Mann, geboren 1989 – 1995“ oder „K Frau, geboren
1954 – 1968“). Für die Stimmabgabe erhalten alle Wähler in den für die
Wahlstatistik ausgewählten Wahlbezirken einen Stimmzettel mit dem für
sie oder ihn zutreffenden Unterscheidungsmerkmal. Diese Wahlbezirke sind
so ausgewählt worden und die Statistik wird so durchgeführt, dass der
Schutz des Wahlgeheimnisses in jedem Falle gewährleistet ist.


Ehrenamtliche Mitwirkung


Am Sonntag werden wieder 22500 Bürger ehrenamtlich in den
Wahlvorständen der 2569 Wahlbezirken im Norden tätig sein. Zeitgleich
mit der Bundestagswahl werden die Bürgermeisterwahlen in Glücksburg und
Schleswig (Kreis Schleswig-Flensburg), in
Elmshorn (Kreis Pinneberg), in Oldenburg und Scharbeutz (Kreis
Ostholstein) sowie in Großhansdorf (Kreis Stormarn) stattfinden.


Im Kieler Landeshaus werden rund 20 Mitarbeiter der Landeswahlleiterin – darunter auch zahlreiche IT-Mitarbieter des Statistikamtes – die eingehenden Meldungen aus den Wahlkreisen entgegen nehmen und sie auch im Internet unter www.wahlen.schleswig-holstein.de und www.bundestagswahlen-sh.de
veröffentlichen. Mit dem Ergebnis der Stichprobe wird bereits um 19.30
Uhr gerechnet, ab 21 Uhr sollen dann die Ergebnisse der Direktwahl
vorliegen, das vorläufige Landesergebnis wird nach Schätzungen der
Landeswahlleiterin gegen 23.30 Uhr veröffentlicht.


Die Sitzverteilung im Bundestag wird in Berlin berechnet. Ergebnisse
sind erst nach Mitternacht zu erwarten. Die Wahl in Schleswig–Holstein
kostet übrigens etwa 2,3 Millionen Euro. Die Rechnung bezahlt der Bund.


Wahlhilfe Für Blinde und Sehbehinderte
Kiel

Der Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein
atellt allen Interessenten eine Stimmzettelschablone kostenlos zur
Verfügung. Zudem steht ein „Wahlhilfepaket“ bereit, welches neben der
Schablone auch eine Audio-CD mit allen auf dem
Stimmzettel aufgedruckten Informationen enthält. Auf besondere
Anforderung sind die Handhabungshinweise und die Informationen auf dem
Stimmzettel auch in Großdruck-Schrift oder in Braille-Schrift erhältlich. Wer in Schleswig-Holstein
mit Hilfe der jeweiligen Schablone an der Bundestagswahl teilnehmen
möchte, muss sich bis spätestens Donnerstag an den Blinden- und
Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V.
(BSVSH), Memelstraße 4, 23554 Lübeck, Tel. 0451 4085080 (BSVSH), Fax:
0451 407530 (BSVSH) wenden, damit ihr oder ihm die Schablone noch
rechtzeitig zugesandt werden kann. Die Bestellung kann auch per E-Mail () erfolgen. Die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse
des BSVSH, unter der das Wahlhilfepaket angefordert werden kann, sind
zudem auch der Wahlbenachrichtigungskarte zu entnehmen.




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