Im Norden sorgen 22 500 ehrenamtliche Wahlhelfer am Sonntag dafür, dass die Stimmergebnisse rechtzeitig in Kiel und Berlin einlaufen
Kiel /kim
Noch nie waren so viele Bürger im Norden wahlberechtigt: Von den 2,806 Millionen Schleswig-Holsteinern dürfen am Sonntag rund 2,257 Millionen bei der Bundestagswahl ihre Stimme abgeben – darunter 116 300 Erstwähler. Landeswahlleiterin Manuela Söller Winkler beantwortet die wichtigsten Fragen:
Wer darf wählen?
Wählen darf, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer ab dem 2. September umgezogen ist, wird weiter im Wählerverzeichnis der bisherigen Gemeinde geführt und kann nur dort wählen oder Briefwahl machen. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am 22. September 2013 das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen.
Nach welchem System wird gewählt?
299 Abgeordnete werden aufgrund der Mehrheitswahl in den Wahlkreisen direkt gewählt, weitere 299 Abgeordnete werden über die Landeslisten der Parteien in den Bundestag entsandt. Auf Schleswig-Holstein entfallen aufgrund seines Anteils an der deutschen Bevölkerung insgesamt 22 Sitze; neben den elf Direktmandaten aus den elf Wahlkreisen sind daher noch elf Listenmandate zu vergeben. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Die Erststimme wird für einen Wahlkreisbewerber abgegeben. Im Wahlkreis ist gewählt, wer die meisten gültigen Erststimmen erhalten hat.
Die Zweitstimme, die der Landesliste einer Partei gilt, ist in der Regel für den Wahlausgang entscheidend. Nur wenn eine Partei auf Landesebene mehr Direktmandate erringt als ihr nach der Berechnung auf der Grundlage ihres Zweitstimmenanteils insgesamt Sitze zustehen, gibt es Überhangmandate und Ausgleichsmandate, damit die Zusammensetzung des Bundestages dem Zweitstimmenergebnis entspricht.
Wer stellt sich zur Wahl?
Es gibt im Norden 168 Bewerber, davon 57 Frauen und 111 Männer. 18 Frauen und 47 Männer kandidieren gleichzeitig in einem Wahlkreis und auf der Landesliste ihrer Partei. Auf den 12 zugelassenen Landeslisten von CDU, SPD, FDP, Grüne, Die Linken, Piraten, Rentner, NPD, MLPD, AfD, Freie Wähler und Tierschutzpartei bewerben sich insgesamt 52 Frauen und 87 Männer um einen Sitz im 18. Deutschen Bundestag. Nur CDU, SPD, FDP, Grüne, Die Linke, Piraten, NPD und AfD sind mit Kandidatinnen in allen elf Wahlkreisen vertreten. Zudem gibt es drei Einzelbewerber (Wahlkreise 5, 6 und 10). Ältester Bewerber in Schleswig-Holstein zur Bundestagswahl ist der 86-jährige Rentner Heinrich Förster aus Ratzeburg (NPD). Der jüngste Bewerber im Land ist der 22-jährige Offsetdrucker Dirk Möller aus Lübeck (SPD). Wie sehen die Stimmzettel aus?
Auf der linken Seite (schwarze Schrift) kann man die Erststimme abgeben, die Angaben für die Zweitstimme stehen auf der rechten Seite in blauem Druck.
Die rechte obere Ecke des Stimmzettels ist abgeschnitten. Damit haben blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, die richtige Position des Stimmzettels zu ertasten und diesen anschließend selbstständig und ohne fremde Hilfe in die Schablone einzulegen. Wie werden die Stimmen abgegeben?
Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Der Ort ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegeben. Die Wahlbenachrichtigungskarte ist zur Stimmabgabe mitzubringen. Wer sie nicht bei sich hat, aber im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann trotzdem wählen, muss sich aber gegenüber dem Wahlvorstand ausweisen können – mit Personalausweis oder Pass. Wähler mit einer Mobilitätsbeeinträchtigung finden auf ihrer Wahlbenachrichtigungskarte Hinweise, ob ihr Wahlraum einen barrierefreien Zugang hat oder nicht und unter welcher Telefonnummer Informationen über barrierefreie Wahlräume erhältlich sind. Wer nicht lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, persönlich die Stimmen abzugeben, kann sich dabei von einer anderen Person (Hilfsperson) helfen lassen.
Jeder hat zwei Stimmen, die Erststimme für den Wahlkreisbewerber und die Zweitstimme für die Landesliste. „Stimmen-Splitting“ ist möglich – man kann also beispielsweise den CDU-Direktkandidaten wählen und die Zweitstimme der SPD geben. Selbstverständlich kann auch nur die Erststimme oder nur die Zweitstimme abgegeben werden. Wer sich beim Ankreuzen des Stimmzettels versieht, sollte keine Korrektur vornehmen, weil der Stimmzettel dadurch ungültig werden könnte. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, sich vom Wahlvorstand einen neuen Stimmzettel geben zu lassen.
Für die Stimmabgabe im Wahlraum werden keine Wahlumschläge verwendet. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses müssen die Stimmzettel nach dem Ankreuzen zusammengefaltet werden, und zwar so, dass die Stimmabgabe auf dem Stimmzettel für andere Personen nicht erkennbar ist.
Bewegliche Wahlvorstände
In Kliniken und Heimen werden nach Möglichkeit bewegliche Wahlvorstände eingesetzt, um auch dort möglichst vielen Wahlberechtigten zu beiden Wahlen die Urnenwahl – sogar in ihrem Zimmer – zu ermöglichen. Die dafür erforderlichen Wahlscheine werden über die Leitung der betreffenden Einrichtung im vereinfachten Verfahren beantragt und den Wahlberechtigten durch die Gemeindebehörde unmittelbar (ohne die Briefwahlunterlagen) übersandt.
Wahlteilnahme per Briefwahl
Jeder Wahlberechtigte kann an der Bundestagswahl mittels Briefwahl teilnehmen – eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig. Anträge auf Erteilung der Wahlscheine und der Briefwahlunterlagen werden von den Gemeindebehörden (Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden, Amtsdirektoren oder Amtsvorsteher) noch bis zum Freitag 18 Uhr, angenommen.
Die Unterlagen für einen Wahlberechtigten können auch durch eine andere Person beim Wahlamt beantragt werden. Diese muss aber hierfür eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen. Infos auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte.
Die Beantragung der Unterlagen ist schriftlich auch per Fax oder per Mail und mündlich möglich. Damit eine eindeutige Identifizierung der betreffenden wahlberechtigten Person möglich ist, müssen in jedem Fall der Familienname und Vorname, das Geburtsdatum, die vollständige Anschrift und die Nummer im Wählerverzeichnis (sie ist aus der Wahlbenachrichtigungskarte ersichtlich) angegeben werden. Einige Gemeinden und Ämter haben eine Eingabemaske für einen Wahlscheinantrag (online-Formular) zur Verfügung gestellt, welches am PC ausgefüllt und anschließend elektronisch zurückgesandt werden kann.
Die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, blauer Stimmzettelumschlag, roter Wahlbriefumschlag, Merkblatt für die Briefwahl) werden den Wahlberechtigten, die ihre Unterlagen nicht persönlich bei der Gemeindebehörde abholen, grundsätzlich durch die Post übersandt. Wer die Unterlagen persönlich abholt, kann die Briefwahl auch gleich an Ort und Stelle ausüben. Ansonsten sollte der Brief spätestens am Donnerstag, an das Gemeindebehörde (Adresse auf dem roten Wahlbriefumschlag) abgeschickt werden.
Wer seinen Wahlbrief erst am Wahltag überreichen will, muss selbst dafür sorgen, dass der Wahlbrief bis 18 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem roten Briefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht.
Anders als bei der Stimmabgabe im Wahlraum werden bei der Briefwahl nach wie vor Umschläge verwendet. Für die Auszählung der Briefwahlstimmen sind landesweit insgesamt 266 Briefwahlvorstände gebildet worden. Die Briefwahlvorstände werden auf der Ebene der amtsfreien Gemeinden und der Ämter gebildet.
Repräsentative Wahlstatistik
Zur Bundestagswahl wird – wie üblich - das Wahlergebnis auf repräsentativer Grundlage statistisch ausgewertet und veröffentlicht. Hierfür sind in Schleswig-Holstein 89 Urnenwahlbezirke und elf Briefwahlbezirke ausgewählt worden. In diesen Wahlbezirken sind die Stimmzettel mit unverschlüsselten Unterscheidungsmerkmalen versehen, die in der rechten oberen Ecke aufgedruckt sind ( „A Mann, geboren 1989 – 1995“ oder „K Frau, geboren 1954 – 1968“). Für die Stimmabgabe erhalten alle Wähler in den für die Wahlstatistik ausgewählten Wahlbezirken einen Stimmzettel mit dem für sie oder ihn zutreffenden Unterscheidungsmerkmal. Diese Wahlbezirke sind so ausgewählt worden und die Statistik wird so durchgeführt, dass der Schutz des Wahlgeheimnisses in jedem Falle gewährleistet ist.
Ehrenamtliche Mitwirkung
Am Sonntag werden wieder 22500 Bürger ehrenamtlich in den Wahlvorständen der 2569 Wahlbezirken im Norden tätig sein. Zeitgleich mit der Bundestagswahl werden die Bürgermeisterwahlen in Glücksburg und Schleswig (Kreis Schleswig-Flensburg), in Elmshorn (Kreis Pinneberg), in Oldenburg und Scharbeutz (Kreis Ostholstein) sowie in Großhansdorf (Kreis Stormarn) stattfinden.
Im Kieler Landeshaus werden rund 20 Mitarbeiter der Landeswahlleiterin – darunter auch zahlreiche IT-Mitarbieter des Statistikamtes – die eingehenden Meldungen aus den Wahlkreisen entgegen nehmen und sie auch im Internet unter www.wahlen.schleswig-holstein.de und www.bundestagswahlen-sh.de veröffentlichen. Mit dem Ergebnis der Stichprobe wird bereits um 19.30 Uhr gerechnet, ab 21 Uhr sollen dann die Ergebnisse der Direktwahl vorliegen, das vorläufige Landesergebnis wird nach Schätzungen der Landeswahlleiterin gegen 23.30 Uhr veröffentlicht.
Die Sitzverteilung im Bundestag wird in Berlin berechnet. Ergebnisse sind erst nach Mitternacht zu erwarten. Die Wahl in Schleswig–Holstein kostet übrigens etwa 2,3 Millionen Euro. Die Rechnung bezahlt der Bund.
Wahlhilfe Für Blinde und Sehbehinderte
Kiel
Der Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein atellt allen Interessenten eine Stimmzettelschablone kostenlos zur Verfügung. Zudem steht ein „Wahlhilfepaket“ bereit, welches neben der Schablone auch eine Audio-CD mit allen auf dem Stimmzettel aufgedruckten Informationen enthält. Auf besondere Anforderung sind die Handhabungshinweise und die Informationen auf dem Stimmzettel auch in Großdruck-Schrift oder in Braille-Schrift erhältlich. Wer in Schleswig-Holstein mit Hilfe der jeweiligen Schablone an der Bundestagswahl teilnehmen möchte, muss sich bis spätestens Donnerstag an den Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V. (BSVSH), Memelstraße 4, 23554 Lübeck, Tel. 0451 4085080 (BSVSH), Fax: 0451 407530 (BSVSH) wenden, damit ihr oder ihm die Schablone noch rechtzeitig zugesandt werden kann. Die Bestellung kann auch per E-Mail () erfolgen. Die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des BSVSH, unter der das Wahlhilfepaket angefordert werden kann, sind zudem auch der Wahlbenachrichtigungskarte zu entnehmen.