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EU verbietet stromfressende Staubsauger. WZ vom 28.10.2013

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 29.10.13, 23:57  Betreff: EU verbietet stromfressende Staubsauger. WZ vom 28.10.2013  drucken  weiterempfehlen

EU verbietet stromfressende Staubsauger

Weniger Verbrauch schont die Umwelt / Nach
der Glühbirne will die EU deshalb nun energiehungrige Haushaltsgeräte
aus dem Verkehr ziehen

Brüssel/Berlin /dpa

Die EU zieht stromfressende Haushaltsgeräte aus dem Verkehr: Vom 1.
September 2014 an ist der Verkauf von Staubsaugern mit hohem
Energieverbrauch verboten. Dann können Kunden im Laden nur noch Geräte
kaufen, die weniger als 1600 Watt Leistung erbringen. 2017 wird auf 900
Watt gedrosselt. Neue Vorgaben für den maximalen Stromverbrauch weiterer
Produkte sind bereits beschlossen, etwa für Computer, Monitore,
Warmwasserbereiter und Boiler. Ab Ende der Woche (1. November) gelten
neue Regeln für Wäschetrockner.


Die entsprechenden EU-Verordnungen sind in
den vergangenen Monaten Gesetz geworden. Nun regt sich Kritik. „Die
Verbotswut der Kommission muss dringend gebremst werden“, sagte der Chef
der Unionsabgeordneten im EU-Parlament, Herbert
Reul (CDU), der „Bild“-Zeitung. „In der Wirtschaftskrise gibt es
weitaus Wichtigeres als die europaweite Regulierung von
Haushaltsgeräten.“ Staubsauger-Hersteller müssen
ebenfalls ab 1. September 2014 alle Geräte mit einem Label versehen,
das den Verbrauch anzeigt. Dies reicht vom grünen A für geringen
Stromverbrauch bis zum roten G für hohen Verbrauch. Entscheidend ist die
Leistung, also die Watt-Zahl.


Die Industrie sieht die ganze Sache anscheinend gelassen. Nach Angaben von EU-Diplomaten
wurden große Staubsaugerhersteller vorab konsultiert. Die Hersteller
hätten in den vergangenen Jahren bereits auf sparsamere Modelle
umgestellt, so dass viele 1600 Watt bereits unterschreiten würden, heißt
es. Zudem sei nicht allein die Wattzahl dafür entscheidend, wie gut ein
Gerät Staub sauge, sondern etwa auch die Fähigkeit zur Staubaufnahme.


Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums begrüßte die neuen Vorgaben
für Staubsauger als „gute Nachricht für die Verbraucher, die dadurch
Energie sparen und bessere Produkte für ihr Geld bekommen.“ Die
effizientesten und haltbarsten Geräte würden nun zum neuen Standard.
Nach Einschätzung des Ministeriums profitiert auch die Industrie davon,
weil die deutschen Hersteller ihre ohnehin sehr effizienten Geräte nun
noch besser im Markt platzieren könnten.


Seit Jahren zieht die EU-Kommission Geräte
mit hohem Energieverbrauch aus dem Verkehr. Bekanntestes Beispiel sind
Glühbirnen, die in der EU durch Energiesparlampen ersetzt werden müssen.
Mit der neuen EU-Ökodesign-Verordnung aus dem
Jahr 2009 will Europa die Verbraucher dazu bringen, weniger Strom zu
verbrauchen und die Umwelt zu schonen. Nach Angaben der Deutschen
Energie-Agentur tragen die EU-Regeln dazu bei, dass die EU bis 2020 die selbst gesetzten Klimaschutzziele erreicht.


Der Text für die „umweltgerechte Gestaltung von Staubsaugern“ legt
detailliert neue Normen fest. So muss die sogenannte maximale
Nennleistungsaufnahme von Staubsaugern ab September nächsten Jahres
unter 1600 Watt liegen. Drei Jahre später – ab dem 1. September 2017 –
unter 900 Watt. Für die „Staubaufnahme auf Teppichen“ gibt es ebenso wie
für die „Staubaufnahme auf harten Böden“ Mindestgrenzen. Die Verordnung
nimmt einige Geräte aus wie Nasssauger, Saugroboter, akkubetriebene
Staubsauger, Industriestaubsauger und Bohnermaschinen. In Deutschland
wird die EU-Ökodesign-Verordnung durch das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz in deutsches Recht umgesetzt.



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