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Atomausstieg fehlte die Rechtsgrundlage. WZ vom 15.01.2014

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 17.01.14, 00:07  Betreff: Atomausstieg fehlte die Rechtsgrundlage. WZ vom 15.01.2014  drucken  weiterempfehlen

Seite 1:

Abschaltung des Atomkraftwerkes Biblis war rechtswidrig

Leipzig/Kiel /dpa

Das Land Hessen muss an den Energiekonzern RWE voraussichtlich
Schadenersatz in dreistelliger Millionenhöhe zahlen, weil es 2011 nach
dem Reaktorunfall in Fukushima die vorübergehende Abschaltung des
Atomkraftwerks Biblis angeordnet hatte. Die vorübergehende Stilllegung
des Blocks A und die endgültige Abschaltung des Blocks B seien nicht
rechtmäßig angeordnet worden, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig. Damit ist möglicherweise auch die von der Bundesregierung
verordnete Stilllegung der anderen sieben Atomkraftwerke ohne
Rechtsgrundlage erfolgt. Für die Atomkraftwerke in Schleswig-Holstein
hat das Urteil keine Folgen: Im Norden gab es keine Anordnung zur
Abschaltung, da die Kraftwerke ohnehin nicht am Netz waren.


Seite 5:

Atomausstieg fehlte die Rechtsgrundlage

Stilllegung von Kernkraftwerken nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima kann Bund und Länder womöglich Milliarden kosten

Leipzig /sh:z

Die Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis nach der Atom-Katastrophe
im japanischen Fukushima war rechtswidrig. Das bestätigte gestern das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, indem es eine Beschwerde der
Hessischen Landesregierung gegen ein entsprechendes Urteil des
Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) ablehnte.


Im Rahmen des Atom-Moratoriums hatte die
hessische Umweltbehörde im März 2011 die vorübergehende Stilllegung des
Blocks A und die endgültige Abschaltung des Blocks B des Atomkraftwerks
(AKW) Biblis für die Dauer von drei Monaten angeordnet. Dagegen hatte
der Kraftwerksbetreiber RWE geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht
bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel, wonach dem
Land Hessen zu dieser Maßnahme die Rechtsgrundlage gefehlt hat. Zudem
warf das Gericht Hessens Umweltministerium Versäumnisse bei der
Umsetzung des Moratoriums vor. So sei RWE nicht angehört worden. RWE
bereitet nun eine Schadenersatzklage gegen Hessen vor, sagte ein
Sprecher des Unternehmens. Bei Erfolg der Klage könnte das Land Hessen
Schadenersatz in Millionenhöhe zu leisten haben.


Schadenersatz von knapp 190 Millionen Euro

Der Kraftwerksbetreiber hatte im vergangenen Frühjahr die Summe von
knapp 190 Millionen Euro genannt. Ministerpräsident Volker Bouffier
(CDU) betonte in einer Reaktion, dass die Gerichtsentscheidung keine
automatische Zahlungsverpflichtung für das Land an RWE bedeute. „Soweit
sind wir noch lange nicht“, sagte er in Wiesbaden.


Insgesamt waren im Frühjahr 2011 acht Atomkraftwerke abgeschaltet worden. Die Vattenfall-Reaktoren
Krümmel und Brunsbüttel waren zu diesem Zeitpunkt allerdings wegen
Reparaturen ohnehin nicht am Netz. Deswegen habe die Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts für die Kernkraftwerke in Schleswig-Holstein
auch keine Auswirkungen, erklärte eine Sprecherin des
Landesenergieministeriums. „Die Atomaufsicht hat daher keine Anordnungen
zum Abschalten erlassen. Schadensersatzforderungen drohen damit nicht.“


Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) teilte in Berlin mit:
„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist zu respektieren“.
Allerdings ändere die Entscheidung nichts daran, dass der Atomausstieg
unumkehrbar sei. Die Abschaltung und endgültige Stilllegung der
Atomkraftwerke werde weitergehen, so wie es im Gesetz vorgesehen sei.
Spätestens 2022 soll der letzte deutsche Atommeiler vom Netz gehen. Die
Ministerin will nun die Begründung der Richter abwarten und auswerten.


Das nun rechtskräftige VGH-Urteil bezieht sich nur auf das dreimonatige Atomkraftwerks-Moratorium
und nicht auf die dauerhafte Stilllegung des Kraftwerks Biblis. Das
Moratorium war von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zusammen mit den
Ministerpräsidenten der Länder beschlossen worden. Gegen die
anschließende dauerhafte Stilllegung der deutschen AKW (13.
Gesetzesnovelle) haben die Betreiber E.ON, RWE und Vattenfall Beschwerde
beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Eine Entscheidung wird dazu
aber erst im Jahr 2015 erwartet. Im schlimmsten Fall drohen Bund und
Ländern Schadenersatzzahlungen in zweifacher Milliardenhöhe.


Die Grünen im Bundestag sehen eine Mitschuld bei der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung. Sie habe sich bei ihrem Atom-Moratorium ein Hintertürchen offen halten wollen und den Ländern als Begründung für das Moratorium „nur eine schlechte Pauschal-Vorlage mit Wische-Waschi-Begründung“ gegeben, kritisierte die grüne Atomexpertin Sylvia Kotting-Uhl. Grünen-Chefin Simone Peter sagte, das Urteil sei eine „schallende Ohrfeige“ für das Ausstiegs-Management von Kanzlerin Angela Merkel (CDU).



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