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Nach der Reform ist vor der Reform. WZ vom 27.06.2014

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 29.06.14, 23:53  Betreff: Nach der Reform ist vor der Reform. WZ vom 27.06.2014  drucken  weiterempfehlen

Meinung & Analyse von Henning Baethge:


Nach der Reform ist vor der Reform
Der Bundestag beschließt heute ein neues
Gesetz für die erneuerbaren Energien – es wird nicht das letzte in
dieser Wahlperiode sein

Berlin

Heute ist es so weit: Nach langem Ringen zwischen Bund und Ländern,
Berlin und Brüssel und Umwelt- und Wirtschaftspolitikern wird der
Bundestag eine umfassende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschließen. Mit der Novelle will Bundeswirtschaftsminister und SPD-Chef
Sigmar Gabriel die Kosten für die Förderung regenerativer Stromquellen
eindämmen, ohne deren geplanten Ausbau von heute 25 Prozent an der
Stromerzeugung auf 60 Prozent bis 2035 zu gefährden. Die Energiewende
solle durch die Reform „kosteneffizienter, marktwirtschaftlicher und
planbarer“ werden, hat Gabriel in einem Brief an die Fraktionen
erläutert.


Dazu senkt der Minister die Fördersätze für künftige Windräder,
Sonnenkollektoren oder Biogasanlagen und will ab 2017 neue Projekte nur
noch durch Ausschreibungen an den Bieter mit dem geringsten Förderbedarf
vergeben. Zudem begrenzt er die Ausbaumenge – bei der Windkraft an Land
etwa auf 2500 Megawatt Leistung im Jahr. Schließlich verteilt Gabriel
die Kosten der Förderung auf mehr Schultern als heute: In Zukunft müssen
auch einige der bisher befreiten Unternehmen zumindest einen Teil der
sogenannten EEG-Umlage zur Förderung des
Ökostroms bezahlen – derzeit 6,24 Cent pro Kilowattstunde. Gleiches gilt
für die Erzeuger von Strom für den Eigenverbrauch. Nur kleine
Solaranlagen bis zu zehn Kilowatt sind ausgenommen.


Zwar kam vor allem aus den Bundesländern lang anhaltender Widerstand gegen Gabriels Pläne – nicht zuletzt aus Schleswig-Holstein.
Doch nachdem der Minister in ein paar Punkten eingelenkt hat und etwa
bei der Ausbauobergrenze für die Windkraft an Land diejenigen neuen
Anlagen nicht mitzählt, die nur alte ersetzen, werden auch die
norddeutschen Koalitionabgeordneten heute im Bundestag und die
norddeutschen Länder in zwei Wochen im Bundesrat die Pläne mittragen.
Allerdings werden sie sich bald erneut mit den erneuerbaren Energien
befassen müssen – und das liegt vor allem an der EU.


Denn der zuständige EU-Wettbewerbskommissar
Joaquin Almunia hat nun deutlich gemacht, dass er noch weiteren
Reformbedarf beim EEG sieht. Vor allem stört ihn, dass Deutschland Strom
aus dem Ausland mit der EEG-Umlage belastet.
Dies sei ein unzulässiger Zoll, argumentiert Almunia. Importstrom müsse
daher von der Umlage befreit werden. Das aber könnte dazu führen, dass
durch Tauschgeschäfte der großen Versorger deutscher Kohlestrom ins
Ausland verkauft und im Gegenzug etwa Wasserkraftstrom aus Skandinavien
günstiger in Deutschland angeboten werden kann. So könnte das gesamte
Fördersystem ausgehebelt werden.


Minister Gabriel und Kanzlerin Angela Merkel sind daher über Almunia
verärgert. Gabriel beklagt, dass die Forderung erst jetzt, nach einem
halben Jahr Verhandlungen kommt, und nennt sie einen „Angriff zur
Zerstörung des EEG“. Er lehnt sie entschieden ab. Almunia dagegen
erklärt, er habe seine Bedenken bereits im Dezember geäußert. Merkel
drückt sich denn auch vorsichtiger aus, wenn sie sagt, die EU könne
nicht jahrelange Fördersysteme in Frage stellen, „ohne sich zu
überlegen, wie man die Übergänge schafft“.


Damit ist das Stichwort gefallen: Mit den „Übergängen“ werden sich
Bundesregierung und Bundestag also wohl bald noch mal befassen müssen –
zumal noch von einer zweiten Seite Ungemach droht: Am Dienstag
entscheidet der Europäische Gerichtshof darüber, ob auch ausländische
Ökostromerzeuger Anspruch auf die EEG-Umlage
haben, wenn sie Strom nach Deutschland liefern. Das würde die Kosten der
Förderung zusätzlich hochtreiben. Geklagt hat ein finnischer
Windparkbetreiber, der Strom nach Schweden exportiert und von den
Subventionen dort profitieren will.


Aber es gibt auch hausgemachte Gründe dafür, dass nach der Reform vor
der Reform ist: Viele Baustellen in der Energiepolitik hat Gabriel noch
gar nicht bearbeitet. So muss er zum einen die genauen gesetzlichen
Regelungen für die geplanten Ausschreibungen von Ökostromprojekten
schaffen – die sind in der heute zur Abstimmung stehenden Novelle nicht
enthalten. Zum anderen muss Gabriel den Strommarkt insgesamt neu
organisieren und sicherstellen, dass künftig auch dann immer genug Strom
vorhanden ist, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht. Da
sich der Betrieb konventioneller Kraftwerke wegen sinkender
Börsenstrompreise immer weniger lohnt, wollen die Versorger einen
Ausgleich dafür, dass sie ihre Werke als Reserve weiterlaufen lassen.




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