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Entwarnung für Kreideabbau neben der Autobahn. WZ vom 31.01.2015

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 01.02.15, 19:45  Betreff: Entwarnung für Kreideabbau neben der Autobahn. WZ vom 31.01.2015  drucken  weiterempfehlen

Entwarnung für Kreideabbau neben der Autobahn
Lägerdorf /vm

Die Auswirkungen eines erweiterten Kreideabbaus in den Gruben Heidestraße und Schinkel auf die nahe Autobahn 23 sind offenbar deutlich geringer als zunächst befürchtet. In einem Vermerk der Verwaltung aus dem Jahre 2012 war noch von der Möglichkeit erheblicher Setzungen im Fahrbahnbereich die Rede. Tatsächlich war der Kreideabbau in einem Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 1999 nur unter Auflagen zugelassen worden. Das Problem: Weil das Grundwasser abgesenkt werden müsste, wären die setzungsempfindlichen Schichten im Erdreich in Mitleidenschaft gezogen worden. Zementproduzent Holcim hatte bereits Pläne in der Schublade, den betroffenen Abschnitt der Autobahn 23 „setzungsunempfindlich“ zu erstellen. Das heißt: Mit erheblichem Kostenaufwand hätte zum Beispiel eine so genannte Moorbrücke mit einer Tiefgründung und einer Stahlbetonplatte errichtet werden müssen.

Das scheint sich nun zu erübrigen. Laut einer Mitteilung aus dem federführenden Kreisumweltamt hätten Baugrunduntersuchungen inzwischen ergeben, dass der Untergrund an der Autobahn im Bereich des Augrabentals deutlich weniger setzungsempfindlich ist als früher angenommen. So werde der obere Wasserleiter durch weitgehend undurchlässige Schichten gut vom unteren Wasserleiter abgeschirmt. Die Absenkung im oberen Grundwasserleiter werde sich daher gar nicht oder nur kaum bemerkbar machen. Bejaht werde von den Gutachtern zudem die Möglichkeit einer Grundwasseranreicherung. Dazu arbeite Holcim derzeit ein Monitoring aus.
Parallel dazu, so heißt es aus dem Umweltamt weiter, werde die Vorplanung für eine bautechnische Lösung an der A23 aber trotzdem weitergeführt – für den „sehr unwahrscheinlichen Fall, dass es doch zu Grundwasserabsenkungen kommt“. In einem nächsten Schritt sollen die Holcim-Pläne nun mit dem Straßenbaulastträger abgestimmt werden. Dann folge ein wasserrechtliches Änderungsverfahren und schließlich ein geänderter Planfeststellungsbeschluss.

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