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Fracking: SH-Umweltministerium führt die Öffentlichkeit an der Nase herum. 19.08.2013

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 19.08.13, 22:56  Betreff: Fracking: SH-Umweltministerium führt die Öffentlichkeit an der Nase herum. 19.08.2013  drucken  weiterempfehlen

BBU-Pressemitteilung vom
19.08.2013




Schleswig-Holsteins Umweltministerium führt die Öffentlichkeit beim Fracking
an der Nase herum


Bonn, Kiel, (19.08.2013) Mit Empörung hat der Bundesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) auf die Erklärung des Ministeriums für
Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Kiel reagiert,
dass der Firma PRD Energy GmbH für den Zeitraum von fünf Jahren eine
Erlaubnis für das Aufsuchen von Bodenschätzen im Feld Bramstedt erteilt
worden ist. Erteilt hatte die Erlaubnis das Landesamt für Bergbau, Energie
und Geologie (LBEG). Das schleswig-holsteinische Umweltministerium als
Fachaufsicht hätte die Erteilung allerdings verhindern können. Damit wurde
der erste Schritt in Richtung eines möglichen Frackings im Feld Bramstedt
vollzogen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: "Die
Pressemitteilung des Umweltministeriums weist erhebliche Falschdarstellungen
auf, um diese Erlaubnis gegenüber der Öffentlichkeit zu rechtfertigen. So
erklärt das Ministerium, dass das Bergrecht einen Rechtsanspruch auf solche
Erlaubnisse vorsehe und die Landesregierung keinen Handlungsspielraum habe.
Dabei wird unterschlagen, dass der Antrag auf eine Erlaubnis abgelehnt
werden muss, wenn Versagensgründe gemäß § 11 BBergG (Bundes-Berggesetz)
vorliegen."

Zu den Konsequenzen führt Oliver Kalusch aus: "Die Rechtslage verlangt eine
in die Tiefe gehende Prüfung. Insbesondere ist die Erlaubnis zu verweigern,
wenn überwiegende öffentliche Interessen die Aufsuchung im gesamten
zuzuteilenden Feld ausschließen. Eine derartige intensive Analyse hat die
hessische Umweltministerin Lucia Puttrich durchführen lassen. In der Folge
wurde ein Aufsuchungsantrag in Nordhessen abgelehnt. Es ist nicht zu
erkennen, dass sich Umweltminister Robert Habeck in Schleswig-Holstein auch
nur im Ansatz diese Mühe gemacht hat."

Falsch ist auch die Darstellung des Ministeriums, durch die Erlaubnis würden
lediglich Claims abgesteckt, um einen Antragsteller vor Konkurrenten zu
schützen. Die Erteilung einer Bewilligung hat als eine wesentliche Folge,
dass bestimmte zentrale Versagensgründe für eine Gasförderung bei
zukünftigen konkreten Vorhaben im Erlaubnisfeld nicht mehr zu
berücksichtigen sind, wenn sie zum Zeitpunkt der Erlaubniserteilung bereits
bekannt waren. Damit ist Fracking in einem Erlaubnisfeld nur noch schwer zu
verhindern.

Auf scharfe Kritik des BBU stößt zudem die Informationspolitik des
schleswig-holsteinischen Umweltministers Robert Habeck. Hierzu erklärt
Oliver Kalusch "Das Umweltministerium verschanzt sich hinter abwegigen
Geheimhaltungsvorschriften, um den Bürgern das Recht auf Informationen über
beantragte bergrechtliche Erlaubnisse zu nehmen. Nordrhein-Westfalen
informiert hingegen im Internet über alle vorliegenden Anträge auf Erteilung
einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdgas aus unkonventionellen
Lagerstätten."

Die skandalöse Verweigerungshaltung Habecks gegenüber der Öffentlichkeit ist
jedoch nur ein Teil des Skandals. Der Umweltminister verweigert sogar den
betroffenen Gemeinden die Kenntnisnahme eines Antrags und die Möglichkeit
der Stellungnahme. Damit verstößt Schleswig-Holstein permanent gegen einen
Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.10.1998.

Mit Befremden sieht der BBU das widersprüchliche Verhalten des
Umweltministers Habeck. Einerseits betont Habeck, gegen Fracking zu sein,
andererseits steht seine Politik in deutlichem Gegensatz hierzu. Der BBU
fordert Robert Habeck auf, sich nicht nur verbal gegen Fracking
auszusprechen, sondern konsequent im eigenen Bundesland gegen Fracking
vorzugehen und bergrechtliche Verfahren endlich rechtmäßig durchzuführen.




Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter
www.bbu-online.de; telefonisch unter 0228-214032.  Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55,
53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände
und Einzelmitglieder.




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