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Gutachten des Sachverständigenrats Umweltfragen zu CCS

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eilhardo

Beiträge: 22


New PostErstellt: 09.05.09, 15:16  Betreff: Gutachten des Sachverständigenrats Umweltfragen zu CCS  drucken  weiterempfehlen

Die Kohlewirtschaft und deren Interessenverbände und eingetüteten Politiker wirds wahrlich nicht freuen.
Das komplette Gutachten ist unter:
http://umweltrat.de/03stellung/downlo03/stellung/Stellung_CCS_2009_Mai.pdf
zu finden.

Hier die Pressemitteilung:

Mittwoch, 6. Mai 2009

Sperrfrist: 6. Mai, 14.30 Uhr

Pressemitteilung

Übereilte Weichenstellungen vermeiden:
Zukunftsdebatte vor CO2-Speicherung

Das geplante Gesetz zur CO2-Speicherung kommentiert der Vorsitzende des
SRU, Prof. Dr. Martin Faulstich: „Wir warnen vor übereilten Weichenstellungen.
Die Anwendung von CCS im großen Maßstab kann derzeit nicht befriedigend
geregelt werden. Das Gesetz würde dazu führen, dass die begrenzten
unterirdischen Speicher durch das eingelagerte CO2 langfristig blockiert
werden. Wir brauchen diese Speicher in Zukunft aber auch für andere Zwecke,
etwa den Ausbau erneuerbarer Energien.“

Der SRU plädiert für ein Forschungsgesetz, das nur die Erprobung von CCS
ermöglicht. Bevor grundsätzlich über die Zukunft der Energieversorgung
entschieden wird, muss Zeit für eine breite gesellschaftliche Debatte sein.

Die Bundesregierung hat am 1. April 2009 einen Gesetzentwurf zur Regelung der
Abscheidung, des Transports und dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
(Carbon Capture and Storage, CCS) im Kabinett beschlossen. Anlässlich der
heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag stellt der SRU seine
Stellungnahme zu CCS vor. Der Gesetzentwurf soll noch vor dem Ende der
Legislaturperiode verabschiedet werden. Angesichts der gesellschaftlichen Relevanz
des Gesetzes hält der SRU diese Eile für nicht angemessen. Er plädiert dafür,
zunächst nur die Erprobung von CCS durch ein Forschungsgesetz zu ermöglichen.

Viele Fragen im Zusammenhang mit CCS sind bislang ungeklärt. Noch ist offen, ob
es sinnvoll ist, in Deutschland CO2 unterirdisch zu lagern. Die Speicherkapazitäten
für das Kohlendioxid sind begrenzt. Konkurrenzen um die Nutzung der unterirdischen
Räume zeichnen sich zwar bereits ab, zukünftige Konflikte können aber nach dem
heutigen Wissensstand noch nicht hinreichend bewertet werden. Durch die Lagerung
von CO2 würden große Teile der unterirdischen Erdschichten für immer blockiert.

Auch die ökologischen Risiken der Lagerung von CO2 sind noch weitgehend
unerforscht. Es bestehen außerdem berechtigte Zweifel, ob es sich bei CCS im
Vergleich zu anderen Klimaschutzoptionen um eine kosteneffiziente Lösung handelt.


Angesichts dieser Unsicherheiten kann ein CCS-Gesetz heute und voraussichtlich
auch in den kommenden Jahren keinen angemessenen Ordnungsrahmen für die
kommerzielle Anwendung von CCS schaffen. Dies gilt vor allem für die strategische
und langfristige Abwägung möglicher Nutzungskonflikte. Zudem werden die zu
erwartenden Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung unterschätzt.

Die Entscheidung über die Nutzung unterirdischer Erdschichten ist wegweisend für
die künftige Entwicklung des Energieversorgungssystems in Deutschland.
Verschiedene Nutzungen wie CO2-Speicherung, Geothermie, Druckluft- und
Gasspeicherung können sich gegenseitig ausschließen. Um einen gefährlichen
Klimawandel von mehr als 2°C Temperaturerhöhung zu vermeiden, kann es darüber
hinaus zukünftig nötig werden, der Atmosphäre CO2 zu entziehen. Solche „negativen
Emissionen“ können durch die Kombination von Energieerzeugung aus Biomasse mit
CCS erreicht werden. Hierfür müssen Speicher freigehalten werden.

Das vom SRU vorgeschlagene Forschungsgesetz sollte deshalb zunächst nur eine
begrenzte Zahl von Demonstrationsprojekten für die CO2-Einlagerung in saline
Aquifere mit begrenzter Speicherkapazität zulassen. Durch entsprechende
Begleitforschung können dann Erkenntnisse über das Verhalten von CO2 und die
Möglichkeiten und Risiken der Lagerung gewonnen werden.

CCS wird auf verschiedenen Ebenen durch öffentliche Mittel gefördert. Der
vorliegende Gesetzentwurf birgt das Risiko, dass die Betreiber von CCS-Anlagen
und Kohlendioxidspeichern auch indirekt subventioniert werden. Der Zugang zu der
begrenzten Ressource „Speicherkapazität“ wird kostenfrei gewährt, die Haftung der
Betreiber für Schäden und Risiken dagegen wird zeitlich und im Umfang begrenzt.
Der mögliche Übergang der Verantwortung bereits dreißig Jahre nach Stilllegung
eines Speichers verlagert die Langzeitkosten auf die betroffenen Bundesländer
insbesondere im Norden und Osten Deutschlands. Dies alles schafft
ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile gegenüber konkurrierenden
Klimaschutzoptionen. Aus Sicht des SRU sollten die Verursacher von Kohlendioxid
die vollen Kosten der Lagerung tragen.

Über die Anwendung von CCS sollte in einem transparenten politischen und
gesellschaftlichen Prozess und nach Abschätzung der langfristigen ökologischen und
ökonomischen Folgen entschieden werden. Angesichts der Bedeutung dieser
Weichenstellungen für die langfristige Entwicklung der Stromversorgung in
Deutschland muss Zeit für gründliche Diskussion und Abwägung sein.

Die Stellungnahme des SRU „Abscheidung, Transport und Speicherung von
Kohlendioxid – Der Gesetzentwurf der Bundesregierung im Kontext der
Energiedebatte“ kann unter www.umweltrat.de bezogen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Dr. Christian Hey, Tel: 030-26 36 96-0.

Sachverständigenrat für Umweltfragen

Reichpietschufer 60 (7. Etage), 10785 Berlin
Telefon 030 / 26 36 96-0; Fax: 030/263696-109
www.umweltrat.de e-mail:





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