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Richter stoppen E.ON und RWE

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 15.11.08, 00:12  Betreff: Richter stoppen E.ON und RWE  drucken  weiterempfehlen



Richter stoppen Eon und RWE

Der Bundesgerichtshof hat einer weiteren
Ausdehnung der Marktführer Eon und RWE einen Riegel vorgeschoben und
den Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt gestärkt. Kurzfristige
Strompreissenkungen werden aber nicht erwartet.

Karlsruhe/dpa

– Eon habe zusammen mit RWE in Deutschland eine „marktbeherrschende
Stellung“, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) gestern in Karlsruhe.
Unmittelbare Konsequenz der ersten Grundsatzentscheidung seit der
Liberalisierung des Strommarkts im Jahre 1998: Der BGH untersagte dem
Düsseldorfer Energiekonzern Eon eine Minderheitsbeteiligung an den
Stadtwerken Eschwege.


Eon verwies in einer Stellungnahme darauf, das Urteil beruhe auf der
Lage des Jahres 2003. „Die Energielandschaft hat sich schon deutlich
geändert“, sagte ein Konzernsprecher. Auf den Ebenen Erzeugung,
Verteilung und Endkundengeschäft sei einiges in Bewegung gekommen. So
habe Eon mit der EU die Abgabe von Höchstspannungsnetzen und
Kraftwerkskapazitäten vereinbart.


Das Bundeskartellamt, dessen Verfügung damit höchstrichterlich
bestätigt wurde, begrüßte das Urteil. Den beiden Marktführern sei damit
der weitere Ausbau ihrer Minderheitsbeteiligungen verbaut. Für die
Verbraucher sei dies allerdings nur ein Teilerfolg, weil der Wettbewerb
auf dem Strommarkt an vielen weiteren Punkten kranke. „Es wird deshalb
nicht zu kurzfristigen Strompreissenkungen kommen“, sagte Jörg
Nothdurft, juristischer Vertreter der Kartellwächter.


Nach den Worten des Karlsruher Gerichts verfolgen Eon und RWE als
Marktführer die Strategie, an zahlreichen Stadtwerken und sonstigen
Stromversorgern Minderheitsbeteiligungen zu erwerben, um ihre
Absatzgebiete zu sichern. Zusammen halten sie nach BGH-Angaben
schon jetzt Beteiligungen an mehr als 200 Unternehmen. „Zusätzliche
Beteiligungen würden den Wettbewerb weiter einschränken“, entschied der
BGH.










[editiert: 15.11.08, 00:14 von Claudia]
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