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Kosten und Vergütung einer Photovoltaikanlage.

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Ralf Schmidt

Beiträge: 100
Ort: Sankt Margarethen


New PostErstellt: 28.06.08, 01:19  Betreff: Kosten und Vergütung einer Photovoltaikanlage.  drucken  weiterempfehlen

gefunden auf www.solaranlagen-portal.de.

1 - Kosten und Vergütung der Photovoltaikanlage

Wie hoch sind die Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage?

Pro kWp installierter Leistung einer Photovoltaikanlage muss man ca. 6500 bis 8000 EUR rechnen. Eine 5 kWp-Anlage liefert ungefähr den Jahresstrom, den eine 4-köpfige Familie verbraucht. Mit steigender kWp-Anzahl sinken im Verhältnis die Preise der Solarmodule, Wechselrichter und Montagegestelle etwas.

Ausser den Modulen sind also die Kosten für Wechselrichter, Montagegestell, elektrische Verkabelung, Planung und Installation mit inbegriffen.

6500 bis 8000 EUR pro kWp

mehr kWp = günstigere Preise

5 kWp liefern ca. den Strom für 4 Personen

Wie hoch sind die Betreibskosten der Photovoltaikanlage?
In den ersten Jahren normalerweise sehr gering, da hier noch keine Wartungen anfallen. Später können jedoch kleine Reparaturen (an der Technik) oder Wartungen erforderlich sein (Reinigung der Module, kleine Ersatzteile...), welche mit bis zu 1% der Anschaffungskosten veranschlagt werden können.

Ausserdem fällt noch eine Zählergebühr an die 15 bis 35 EUR beträgt.


Sollte die Anlage versichert werden?

Blitzschlag, Hagel oder Sturmschäden sind einige Dinge, welche eine Versicherung Ihrer Fotovoltaik-Anlage vernünftig machen. Sie können die Anlage oftmals in eine bestehende Versicherung (Feuer oder Gebäude) mit aufnehmen lassen - oder schliessen Sie eine seperate Versicherung für die Anlage ab, falls dies nicht möglich ist.

Ausserdem sollten Sie die Anlage in Ihre Haftpflichtversicherung aufnehmen, auch wenn normalerweise keine Schäden durch die Anlage entstehen, sollte man hier auf Nummer sicher gehen.

2 Vergütung von Solarstrom

Wie vel Geld bekommen Sie für den eingespeisten Strom?
Sie erhalten für den eingespeisten Strom mehr Geld, als Sie selbst für bezogenen Strom zahlen müssen. Dies wird durch das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz - Gesetzestext hier als pdf) geregelt. Je nach dem Jahr, in welchem Sie Ihre Anlage installieren, bekommen Sie eine entsprechende Vergütung, welche für 20 Jahre festgelegt ist.
Wenn Sie im Jahr 2007 eine Anlage auf Ihrem Dach errichten erhalten Sie für 20 Jahre 49,21 Cent / kWh.

Einige Unterschiede sind zu beachten:

Feldanlagen (die auf dem Boden stehen) die 2007 errichtet wurden, werden mit 37,96 Cent / kWh vergütet.

Anlagen, die an oder auf einem Gebäude angebracht sind und 2007 errichtet wurden, werden mit 49,21 Cent / kWh vergütet.

Fassadenanlagen erhalten einen Zuschlag von zusätzlich 5,00 Cent / kWh.


Diese Beträge sinken seit 1. Januar 2005 für nach diesem Zeitpunkt neu in Betrieb genommene Anlagen jährlich um 5,0 % bzw. 6,5 & bei Feldanlagen gegenüber der Vergütung des Vorjahres.

Bei Anlagen über 30 kWh werden die ersten 30 kWh mit dem normalen Satz vergütet, alle kWh darüber mit einem geringeren Satz . Das gleiche gilt für Anlagen die sogar über 100 kWh installierte Leistung haben. Jede kWh über 100 kWh-Anlagen wird wiederum etwas geringer vergütet (siehe Tabelle).

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht, über die Vergütung des Stroms (in Cent):

Anlagentyp 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Feldanlagen 43,42 40,60 37,96 35,49 33,18 31,02
An oder auf einem Gebäude 54,53 51,80 49,21 46,75 44,42 42,19
Fassadenanlagen (zusätzlich) 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0

über 30 kWh 51,87 49,28 46,82 44,48 42,26 40,15
über 100 kWh 51,30 48,74 46,30 43,99 41,79 39,70

Also nochmal als Beispiel:

Beispiel 1
Sie errichten 2007 eine Gebäudeanlage (49,21 Cent) an der Fassade des Gebäudes (+ 5,0 Cent) und erhalten so eine Vergütung von 54,21 Cent / kWh.
Diese Vergütung erhalten Sie die nächsten 20 Jahre.

Beispiel 2
Sie errichten 2008 eine Dachanlage mit 40 kWh.
Für ein Drittel der Anlage (=30kWh) erhalten Sie eine Vergütung von 46,75 Cent / kWh. Für das restliche Drittel (10kWh) erhalten Sie 44,47 Cent / kWh.




Wichtig:
Die Einspeisevergütung des Inbetreibnahmejahres bleibt für 20 Jahre gleich für Sie!




Wie wird die Vergütung von Solarstrom beantragt?

Der Antrag wird bei Ihrem Energieversorger bzw. Stromlieferanten gestellt.
Der Anschluss der Fotovoltaikanlage an das öffentliche Stromnetz wird dem Netzbetreiber lediglich gemeldet. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht erforderlich, oder in vielen Fällen nicht einmal empfehlenswert.

Zur Anmeldung können folgende Inforamtionen für Ihren Energieversorger wichtig sein:

Ausgefülltes Formblatt zur Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz (eingetragener Elektroinstallateur)
Aktueller Lageplan aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstückes sowie der Anbringungsort der Anlage hervorgehen
Datenblatt mit den technischen Daten der Anlage
Übersichtsplan der gesamten elektrischen Anlage mit Daten der eingesetzten Betriebsmittel (einpolige Darstellung ist ausreichend)
Beschreibung der Schutzeinrichtungen (ENS oder Frequenz und Spannungsüberwachung)
Beschreibung der Art und Betriebsweise des Generators/Wechselrichters mit Angabe von Hersteller, Typenbezeichnung und den technischen Daten (Datenblatt des Herstellers)
Nachweis über die Erfüllung der an den Wechselrichter gestellten Forderungen

Ansprechpartner ist also Ihr Enerigeversorger und natürlich die ausführende Firma, welche Ihnen bei den Förmlichkeiten helfen sollte.

Wann bekommen Sie das Geld ausgezahlt?

Gesetzliche Vorschriften gibt es hier keine. Jährliche Zahlungen bringen jedoch Zinsnachteile. Die Vergütung sollte also monatlich oder zumindest quartalsweise- gezahlt werden.


3 - Förderung für Solarstrom-Anlagen

Welche Solarförderung gibt es ?

Im Folgenden Beschreiben wir kurz die EEG-Förderung, das zinsgünstige Darlehn der KfW und den ERP-Umweltkredit.
EEG-Förderung

Die wohl wichtigste Solarförderung Ihrer Photovoltaik - Anlage ist wohl das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz), welches wir bereits genauer beschrieben haben, da dies die erhöhte Vergütung von eingespeistem Strom betrifft.


Folgen Sie diesem Link zu der genauen Beschreibung.

Zinsgünstige Darlehen - KfW
(Auszug aus dem KfW-Förderprogramm)

Wer wird gefördert?
Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung, zur Erweiterung oder zum Erwerb von kleineren Photovoltaik-Anlagen bis zu einem Darlehensbedarf von 50.000 EUR, z. B.

Privatpersonen
Gemeinnützige Investoren
private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Freiberufler
Landwirte



Wie wird gefördert?
Sie erhalten langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren, die Sie bei einer durchleitenden Bank oder Sparkasse (in der Regel über die Hausbank) beantragen.

Was wird durch diese Solarförderung finanziert?
Finanziert werden die Investitionskosten (bei Vorsteuerabzugsberechtigung ohne Umsatzsteuer) für folgende Vorhaben in Deutschland:

Errichtung, Erweiterung oder Erwerb einer Photovoltaik-Anlage
Erwerb eines Anteils an einer Photovoltaik-Anlage im Rahmen einer GbR
einschließlich der Kosten für:
Messeinrichtungen
Planung
Montage und
die notwendigen Netzanschlüsse (sofern vom Investor zu tragen)
Nicht mitfinanziert werden Beteiligungen an juristischen Personen des privaten Rechts (z. B. Kapitalbeteiligung an einer "Solarfonds" GmbH & Co. KG).Gebrauchte Solaranlagen werden nicht finanziert.

Finanzierungsumfang
Höchstbetrag 100 % der Kosten, max. 50.000 Euro je Vorhaben
Laufzeit i. d. R. bis zu 20 Jahre mit max. 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, bei einer Laufzeit bis zu 10 Jahren bei mind. 1, max. 2 tilgungsfreien Anlaufjahren .
Verzinsung
Zinsfestschreibung wahlweise für 5 oder 10 Jahre, bei Zusage oder Antragseingang, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Zinssatz für den Kreditnehmer günstiger ist; während der tilgungsfreien Anlaufjahre werden lediglich die Zinsen vierteljährlich auf den abgerufenen Kreditbetrag berechnet.
Aktuelle Zinskonditionen (Stand 01/2005)
Zusageprovision 0,25 % p. M. auf den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag, zwei Tage und einen Monat nach Zusage beginnend
Auszahlung
96 %, grundsätzlich in einer Summe
Abruffrist
1 Jahr
Tilgung
nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre Tilgung in vierteljährlichen Annuitäten
Sicherheiten
bankübliche Sicherheiten, Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Antragsteller und Hausbank vereinbart.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Grundsätzlich mit anderer Solarförderung (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombinierbar, soweit die Summe aus Krediten, Zuschüssen und sonstigen Zuwendungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.
Zur Finanzierung einer Photovoltaik-Anlage kann kein weiteres KfW-Programm beantragt werden.
Verwendungsnachweis
Gegenüber der KfW nicht erforderlich. Bitte legen Sie die Rechnungen Ihrer Bank vor.
Beantragung
Über Ihre Hausbank - Nähere Informationen unter folgendem Link
KfW - Finanzierungen



ERP-Umweltkredit - Solarförderung

Wer wird gefördert?
Private gewerbliche Unternehmen (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, sonstiges Dienstleistungsgewerbe)
Gewerbliche Unternehmen, die Ent- und Versorgungsaufgaben für die öffentliche Hand erfüllen ( Public Private Partnership)
Freiberuflich Tätige, z. B. Ingenieure, Architekten (ohne Heilberufe)
Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Jahresumsatz des Antragstellers ist oder wie lange das Unternehmen bereits besteht.
Wie wird gefördert?
Solarförderung mit langfristigen, besonders zinsgünstigen Darlehen, die Sie über durchleitende Banken oder Sparkassen erhalten.
In welchem Umfang wird finanziert?

50 % der Investitionskosten
für KMU gem. Definition der EU-Kommission bis zu 75 % der Investitionskosten
Höchstbetrag
1 Mio EUR in den neuen Bundesländern und Berlin
500 T-EUR in den alten Bundesländern

Weitre Infos unter: http://www.kfw-foerderbank.de

4 Steuervorteile /Bestimmungen für Solarstrom-Anlagen

Gewerbeanmeldung für Solarstrom - ja oder nein?
Vorab - muss für Ihre Solarstrom-Anlage ein Gewerbe angemeldet werde?

Obwohl die Erzeugung und Einspeisung von Solarstrom grundsätzlich eine unternehmerische Tätigkeit ist, ist dies nach der Gewerbeordnung nicht erforderlich. Da Ihre Stromlieferung nur an einen Netzbetreiber erfolgt und damit keine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr (was es durch Gewerbeordnung ja zu überwachen gilt) stattfindet zählen die Solarstrom-Erträge privater Solaranlagen normalerweise als Bagatelle. Nach der Gewerberecht-Arbeitstagung (Regierung von Niederbayern und Stadt Landshut) vom 19.7.2000 liegt kein Gewerbe vor.

Auch steuerlich ist eine Anmeldung nicht notwendig:
Gewerbesteuer, fällt je nach Gewinn (bzw. ab 24.000 Euro) erst bei größeren Anlagen (ab ca. 70 kWp) an.

Die Einordnung der PV-Anlage in den Bereich Gewerbe ist für die Umsatzsteuer total unwichtig. Wenn aufgrund einer abgegebenen USt-Voranmeldung oder -Erklärung vom Finanzamt ein "Fragebogen zur Gewerbeanmeldung" Ihnen zugeht, so werden darin nur die Daten für die steuerliche Grunderfassung abgefragt. Bei der Einkommensteuer werden die PV-Einnahmen generell den gewerblichen Einkünften zugerechnet (d.h. ohne Gewerbeanmeldung).



Sind Sie dennoch umsatzsteuerpflichtig?
Wenn 50% vom erzeugten Solarstrom eingespeist werden, sind Sie als Betreiber umsatzsteuerpflichtig. Also bei netzgekoppelten Anlagen in den meisten Fällen.
Bei weniger als 16.250 Euro Jahresumsatz können Sie sich jedoch freiwillig von der Umsatzsteurpflicht befreien, verzichten damit aber auch auf Vorteile des Vorsteuerabzugs.

Welche Vorteile hat denn die Umsatzsteuerpflicht?
Wenn Sie als umsatzsteuerpflichtig gelten, müssen Sie 19% Steuern an das Finanzamt abführen. Die Einspeisevergütung ist nach EEG jedoch ein Nettobetrag, was bedeutet, dass Sie vom Netzbetreiber der Ihre Vergütung zahlt zusätzlich die Mehrwertsteuer bekommen (z.B. 49,21 Cent + 19% Mwst.). Diese wird dann ans Finanzamt weitergereicht. So weit so gut - scheint also weder Vor- noch Nachteile zu haben.

Vorteile gibts aber doch!
Sie haben nämlich nun ausserdem das Recht, von Ihren Ausgaben alle geleisteten Mehrwertsteuern vom Finanzamt zurückerstattet zu bekommen - also Anlagen- und Betriebskosten. Dies heisst im Endeffekt, dass die Investitionssumme für Ihre Anlage um fast 19% sinkt.

Beispiel Umsatzsteuererklärung erstes Jahr:

Abzuführende Mwst. aus Stromverkauf: -212,20 €
Mwst. die Sie erstattet bekommen:
Aus Anlagenkauf (19% von 40.000€) +7.600,00€
Wartung +50,00€
Zählergebühr +10,20€
_________________________________ _________
Erstattung vom Finanzamt 7.448,00




Wie funktioniert die Abschreibung der Solarstrom-Anlage ?
Die Abschreibungsdauer der für eine Anlage zur Gewinnung von Solarstrom beträgt 20 Jahre - auf diesen Zeitraum müssen die Investitionskosten verteilt werden. Dies kann linear oder degressiv erfolgen:

Solarstrom - Lineare Abschreibung
Bei dieser Form der Abschreibung wird jedes Jahr der gleiche Wert abgeschreiben also steuerlich geltend gemacht - nämlich 5% der Investitionskosten (5% x 20 Jahre = 100%).

Solarstrom - Degressive Abschreibung
Bei dieser Abschreibungs-Form dürfen maximal 15% vom Anlagenwert abgeschreiben werden bzw. im Folgejahr wiederum 15% vom Restwert. Der Abschreibungsbetrag ist anfangs also höher als bei der linearen Abschreibung bleibt aber nicht konstant sondern sinkt jedes Jahr.

Sonderabschreibung nach §7 EStG
Innerhalb der ersten 5 Jahre können 20% Sonderabschreibung genutzt werden. Voraussetzung ist eine Ansparabschreibung im Jahr vor der Anschaffung.



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