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Testfeld für Kleinwindkraftanlagen. WZ vom 13.08.2010

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 15.08.10, 17:19  Betreff: Testfeld für Kleinwindkraftanlagen. WZ vom 13.08.2010  drucken  weiterempfehlen

Testfeld für Kleinwindkraftanlagen:
Erste Tiefbauaufträge vergeben
St. Michaelisdonn/spi

Auf der Freifläche hinter dem Klärwerk in der Eddelaker Straße soll
ein Testfeld für Kleinwindkraftanlagen entstehen. Seit einigen Monaten
laufen bereits die Planungen. Nun beschlossen die Gemeindevertreter, den
Auftrag für die Tiefbauarbeiten und Kabelverlegung zu vergeben. Eine
Klausel behielt sich Bürgermeister Volker Nielsen aber vor: „Die
Änderung des Flächennutzungsplanes ist noch nicht genehmigt, der Auftrag
an die Tiefbaufirma kann daher erst endgültig vergeben werden, wenn die
Baugenehmigung erteilt wird.“


Das zirka ein Hektar große Areal zählt nicht zur ausgewiesenen
Windeignungsfläche. Windkraftanlagen dürften in diesem Bereich daher nur
aufgestellt werden, wenn neue Technologien getestet werden sollen. Dazu
zählen unter anderem die Kleinwindkraftanlagen mit einer maximalen Höhe
von 30 Metern. Die Testfläche wäre dann die erste in Schleswig-Holstein dieser Art.


Der Bürgermeister geht davon aus, die nötigen Ausnahmegenehmigungen
für das Pilotprojekt zu erhalten. Denn: „Die zuständigen Sachberater
haben sich positiv zu dem Projekt geäußert.“


Der Flächennutzungsplan muss geändert werden, da das Gelände zum
Klärwerk gehört und deshalb, nach dem alten Stand, nicht bebaut werden
kann. Ein Antrag, das Gebiet als Zielabweichungsverfahren einzustufen,
wurde erforderlich. Danach dürfen maximal zwölf Kleinwindkraftanlagen
auf dem Gelände entstehen. Um keine Zeit zu verlieren, wurde der Auftrag
für die Tiefbauarbeiten jetzt schon vergeben, da die Gemeinde fest mit
der Genehmigung von Kiel rechnet. Volker Nielsen ist auch guter Dinge,
dass sich Firmen hier melden, die Kleinwindkraftanlagen testen wollen.
Dabei muss es sich aber um kleinere Windmühlen handeln, die von den
Betreibern auf Erzeugung und Speicherung von Energie zum Zwecke der
Alltagstauglichkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden sollen.


Die Gemeinde muss bei diesem Vorhaben auch die Planungskosten
übernehmen, kann diese dann aber den Firmen mit in Rechnung stellen.
„Das ist die Bedingung für die Förderung aus dem Topf der ‚Aktiv
Region‘“, stellt Nielsen klar. Das Projekt wird mit 55 Prozent vom Land
gefördert.



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