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Claudia

Beiträge: 4532

New PostErstellt: 12.01.12, 20:23     Betreff: Fast jede dritte Biogas-Anlage gefährlich. WZ vom 12.01.2012



Fast jede dritte Biogas-Anlage gefährlich

Kontrollen decken immer mehr Missstände bei Maissilage-Lagerung auf / Bauernverband: Gute Ernte lässt Speicherplatz knapp werden

Kiel

Die zwei Kreise mit den meisten Biogasanlagen im Land haben nach
anhaltenden Beschwerden damit begonnen, erstmals sämtliche Standorte im
Hinblick auf austretendes Sickerwasser zu kontrollieren. Die bisherigen
Erkenntnisse bestätigen die Befürchtung: Die zur umweltfreundlichen
Energieerzeugung gedachten Einrichtungen gefährden durch austretende
Flüssigkeit zunehmend Gewässer und Boden in Schleswig-Holstein.


Der Kreis Nordfriesland hat bei 70 bisher begutachteten Biogasanlagen
21 Fälle von Gewässerverunreinigungen festgestellt. 40 weitere
Überprüfungen sollen bis Ende des laufenden Quartals folgen – dann sind
dort sämtliche 110 Anlagen unter die Lupe genommen. Ursprünglich waren
die Wasserbau-Ingenieure nur bei Hinweisen aus
der Bevölkerung ausgerückt. „Nachdem sich bei solchen anlassbezogenen
Kontrollen gezeigt hat, dass da immer was war, sind wir zu einer
flächendeckenden Vorgehensweise übergegangen“, erklärt Kreis-Sprecher
Martin Slopianka. Die Schwere der festgestellten Verstöße sei
allerdings höchst unterschiedlich. Fünf Landwirte müssen ein Bußgeld
zahlen. Die Höhe reicht von 2000 bis 3000 Euro. Meistens geht es um eine
nicht sachgerechte Lagerung der Mais-Silage. Oft ist der dafür vorgeschriebene, teure Betonboden nicht groß oder dicht genug oder seine Abflüsse fehlerhaft.


Über noch mehr Biogasanlagen als die Nordfriesen verfügt mit 120 nur noch der Kreis Schleswig-Flensburg.
73 wurden bisher überprüft. Viermal deckten die Experten leichte Mängel
auf, viermal mittlere und viermal schwere. Die Vorkommnisse aus der
letzten Kategorie wurden der Polizei für strafrechtliche Ermittlungen
übergeben. Ob es zur Anklage kommt, hat die Staatsanwaltschaft noch
nicht entschieden. Neben einer möglichen Verurteilung besonders
schmerzhaft für die Betroffenen: In den vier schweren Fällen drohen den
Landwirten nach Angaben des Kreises Prämien-Kürzungen
durch die EU. Dass nicht noch mehr Missstände aufgedeckt worden sind,
erklärt Fachbereichsleiter Wilhelm Jähde damit, dass die Prüfer im
Frühsommer angekündigt hätten, in der Erntezeit ganz genau hinzugucken.
„Dadurch ist sicher schon einiges in Gang gekommen, ohne diese
Vorgeschichte hätte es wohl anders ausgesehen“, meint Jähde. Diese
kooperative Vorgehensweise erklärt er damit, „dass es uns nicht darum
geht, jemanden vorzuführen. Im Vordergrund steht für uns, dass die Dinge
zügig in Ordnung kommen.“


Bereits letzte Woche hatte der Kreis Rendsburg-Eckernförde
von 78 kontrollierten Biogasanlagen zwölf im Hinblick auf den
Gewässerschutz moniert, der Kreis Segeberg von 30 kontrollierten zehn.
Bedenken meldet auch der Kreis Ostholstein an. „Zwar haben wir das
Glück, mit nur 20 Biogasanlagen relativ wenige zu haben“, sagt der
Fachbereichsleiter für Bau und Umwelt, Bernd Straßburger. Einen
schweren, strafrechtlich relevanten Fall hat aber auch er gerade auf dem
Schreibtisch, in dem der Eigentümer zum Abpumpen und Ausheben eines
Grabens verpflichtet worden ist. Und sein genereller Eindruck lässt
Straßburger feststellen: „Die Erfahrungen zeigen, dass es einen
Regelungsbedarf gibt. Wir wünschen uns, dass das Land klarere Vorgaben
gibt.“ So sieht er kritisch, dass Kiel unter bestimmten Voraussetzungen
eine dreimonatige Zwischenlagerung von Silage ohne Mengenbegrenzung
erlaube.


Der sich zuspitzende Trend hat inzwischen durchaus das Umwelt- und
Landwirtschaftsministerium in Kiel alarmiert. Sprecher Christian Seyfert
erklärt: „Wir nehmen diese Hinweise sehr ernst. Sie sind für uns Anlass
für umfassendere Erhebungen, um einen detaillierteren Überblick zu
bekommen und gegebenenfalls weitere Schritte zu unternehmen.“ Seyfert
stellt klar: Das behelfsmäßige Anlegen von Feldsilage-Mieten
für Biogasanlagen, etwa wenn die genehmigten Lagerflächen wegen der
sehr reichhaltigen Ernte nicht ausreichen, ist nicht tolerierbar.“


Bauernverbands-Sprecher Klaus Dahmke stellt
heraus: „Bei der Mehrzahl der landesweit 400 Biogasanlagen ist im Großen
und Ganzen alles in Ordnung.“ Dass sich die festgestellten Verstöße
häufen, erklärt er mit dem Zusammentreffen einer „überdurchschnittlich
guten Maisernte, für die der normale Lagerplatz offenbar nicht überall
ausreicht“ und den hohen Niederschlagsmengen, die Auswaschungen
befördern.
Frank Jung





Kommentar von Seite 2:



Akzeptanz-Problem für die Energiewende

Zum umweltgefährdenden Umgang mit Mais-Silage für Biogasanlagen

Frank Jung

Biogasanlagen stehen oft auf der Anklagebank: Zu gravierend sind die Folgen des durch sie forcierten Mais-Anbaus
für die Umwelt, das Landschaftsbild und die Flächenpreise, als dass
Kritik ausbleiben könnte. Klar ist trotz allem, dass die Energiewende
nicht gelingen könnte, würde man vollständig auf diese Art der
Energieerzeugung verzichten. Mit der ein oder anderen Kehrseite wird man
deshalb bis zu einem gewissen Grad leben müssen. Umso mehr kommt es
dann aber darauf an, den Betrieb von Biogasanlagen nicht mit noch mehr
leicht vermeidbaren Nachteilen zu verbinden.


In diese Kategorie fällt die nicht sachgerechte Lagerung von Mais-Silage für die Bio-Brüter.
Jeder Betreiber hat es in der Hand, umweltkonform zu handeln. Die
bekannt gewordenen Missstände riechen nach purem Geiz und
Geschäftemacherei. Es sind Zweifel erlaubt, ob mancher Landwirt aus
Kostengründen nicht absichtlich eine kleinere Betonfläche für seine
Silage beantragt als er für erforderlich hält. Dass die Ernte diesmal
besser ausgefallen ist als im Durchschnitt, sticht als Ausrede nicht.
Schließlich müssen Platzbedarfe auf Maxima hin kalkuliert sein. Immerhin
nimmt der Landwirt bei Spitzen-Ernten ja auch
gern höhere Einnahmen mit. Abgesehen davon, dass die Gesellschaft den
Anlagenbetreibern eine hohe Einspeisevergütung für den Biostrom
finanziert. Da kann sie umgekehrt erst Recht erwarten, dass
ausgeschwemmte Sickerwässer nicht die Volksgesundheit gefährden. Zu
Unbekümmertheit verleitet wird der ein oder andere Betreiber auch durch
juristische Lücken. So wird gern eine Ausnahmeregelung zum
Zwischenlagern von Anlagen-Mais herangezogen,
die eigentlich für Futtermittel eingeführt worden ist und keine
Mengenbegrenzungen vorsieht. Hier sind Land und Bund aufgefordert, zügig
für eine eindeutigere Rechtslage zu sorgen. Sonst gefährden sie selbst
ihr politisches Ziel: die Akzeptanz der Energiewende.








[editiert: 12.01.12, 20:26 von Claudia]
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