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Altmaier lockert Naturschutz: Windparks werden billiger. WZ vom 25.04.2013

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 25.04.13, 23:30  Betreff: Altmaier lockert Naturschutz: Windparks werden billiger. WZ vom 25.04.2013  drucken  weiterempfehlen



Altmaier lockert Naturschutz: Windparks werden billiger

Umweltminister plant geringere Ausgleichszahlungen für Eingriffe in die Landschaft – sein Kieler Kollege hat Bedenken

Kiel/Berlin

Schleswig-Holsteins Windmüller brauchen
künftig nicht mehr so hohe Entschädigungen für die Störung des
Landschaftsbildes durch ihre Windräder zu zahlen wie bisher. Das geht
nach Angaben des grünen Kieler Umweltministers Robert Habeck aus einer
neuen Verordnung seines Bundeskollegen Peter Altmaier hervor, die das
Kabinett in Berlin gestern beschlossen hat. Demnach müssen die Betreiber
der Rotoren im Norden bald nur noch durchschnittlich ein Drittel der
bisher fälligen Ausgleichsbeträge für den Naturschutz aufbringen. „Bei
einer 175 Meter hohen 2,5-Megawatt-Anlage sind das 33 000 Euro statt 106 000“, sagte Habecks Sprecherin unserer Zeitung.


Mit der neuen „Bundeskompensationsverordnung“ will CDU-Politiker
Altmaier Eingriffe in die Natur durch Windkraftanlagen, Stromleitungen
oder Autobahnen billiger machen und die von Land zu Land
unterschiedlichen Entschädigungsvorschriften bundesweit
vereinheitlichen. Altmaier begründet die Pläne vor allem mit der
Energiewende: „Wir tragen damit besonders dem Ausbau der erneuerbaren
Energien und der notwendigen Netze Rechnung.“ Zudem wolle er die
Eingriffsregeln insgesamt „transparenter und effektiver gestalten“,
sagte Altmaier.


Prinzipiell gilt: Wer durch ein Bauvorhaben die Natur in
Mitleidenschaft zieht, muss dafür einen Ausgleich leisten. Wenn etwa
wegen einer Stromleitung Bäume gefällt werden, müssen an anderer Stelle
neue gepflanzt werden. Ist ein solcher Ersatz nicht möglich wie etwa bei
der Belastung der Landschaft durch Windräder, kann auch Geld fließen.
Das investieren die betroffenen Länder dann wiederum über ihre Behörden
oder über Stiftungen in den Naturschutz.


Mit der neuen Verordnung wird das Niveau all dieser
Ausgleichsmaßnahmen gesenkt, räumte Altmaier ein: „Der
Kompensationsbedarf dürfte bei überschlägiger Betrachtung im Vergleich
zur gegenwärtigen Praxis in den Ländern im unteren Mittelfeld liegen“,
schreibt der Minister in der Begründung seiner Verordnung. Das gelte
auch für die Windkraft: Hier gebe es „insgesamt eine Verringerung des
Erfüllungsaufwands für Ersatzzahlungen“.


Im Windland Schleswig-Holstein hat Altmaiers
Kollege Habeck dennoch Vorbehalte gegen die Pläne. Zwar könnten
bundeseinheitliche Regelungen „grundsätzlich sinnvoll sein“, ließ er
seine Sprecherin erklären. Doch warnte er vor „einem Absenken des
Schutzes auf niedrigstes Niveau“. Schon jetzt sehe er „erheblichen
Verbesserungsbedarf bei den Maßstäben für Eingriffe insLandschaftsbild“.
Wie sich die Verordnung genau auf die Ausgleichszahlungen für
Stromtrassen oder Straßen im Land auswirkt, lässt Habeck noch prüfen.


Auch der Naturschutzbund Nabu befürchtet „vielerorts eine Absenkung
des Schutzniveaus“, erklärte sein Geschäftsführer Leif Miller. So führe
das geplante vereinfachte Verfahren für die Erfassung und Bewertung von
Eingriffen „zu einer verengten Betrachtungsweise, die viele Schutzgüter
nicht ausreichend beachtet“. Miller forderte daher die Länder auf, im
Bundesrat noch Nachbesserungen durchzusetzen.


Doch selbst wenn die Pläne unverändert in Kraft treten, können die
Länder später wieder von ihnen abweichen: Sie dürfen nämlich neue eigene
Verordnungen erlassen. Die gehen dann vor.


Henning Baethge






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