Claudia
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Erstellt: 20.05.13, 23:24 Betreff: Immobilienrecht: In Wohngebiet keine Windkraft. WZ vom 18.05.2013 |
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Immobilienrecht: In Wohngebiet keine Windkraft
Hannover /büs Eine Kleinstwindkraftanlage ist im Wohngebiet meist fehl am Platze. Konkret: In reinen Wohngebieten mit normal großen Grundstücken (von etwa 500 Quadratmetern) ist es nicht erlaubt, eine Kleinstwindkraftanlage zu installieren, „da eine solche dem Gebietscharakter widerspricht“. Etwas anderes gilt nur, wenn auf jedem Grundstück des Gebiets eine solche Anlage betrieben werden kann, „ohne dass dadurch auf Nachbargrundstücken die Aufstellung sinnvoll zu betreibender Windenergieanlagen beeinträchtigt würde und ohne dass deren Betrieb durch die Bebauung und den Bewuchs des Nachbargrundstücks behindert werden könnte. Allein das Interesse an einer Förderung des klimaverträglichen Wohnens rechtfertigt es nicht, auf dieses Kriterium zu verzichten“. (Niedersächsisches OVG, 12 LA 155/11)
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