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Flugsicherung verhindert den Bau von Windmühlen. WZ vom 20.06.2013

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 20.06.13, 23:40  Betreff: Flugsicherung verhindert den Bau von Windmühlen. WZ vom 20.06.2013  drucken  weiterempfehlen

Flugsicherung verhindert den Bau von Windmühlen


Kiel/Eutin /fju

Als neue Klippe für mehr Windkraft erweisen sich verschärfte Auflagen
der Deutschen Flugsicherung (DFS): Es geht um den Abstand zu UKW-Drehfunkfeuern. Sie helfen dem Flugverkehr beim Navigieren. Hatte die DFS bisher nur in einem Drei-Kilometer-Umkreis von UKW-Drehfunkfeuern ein Veto-Recht
gegen Windräder, kann sie jetzt in einem Radius von 15 Kilometern
sowohl neue Windeignungsflächen als auch das Repowering alter Flächen
untersagen. In Gremersdorf (Kreis Ostholstein) muss das LLUR deshalb
eine bereits erteilte Genehmigung zurücknehmen.


Wenn die UKW-Signale von den Rotoren reflektiert würden, könnten Flugzeuge vom Kurs abkommen, erklärt DFS-Sprecher Axel Raab. Er stellt klar: Die neue, von der internationalen Zivilluftfahrt-Organisation vorgegebene Praxis „bedeutet nicht, dass in dem 30-Kilometer-Radius
überhaupt keine Windkraftanlage mehr entstehen darf. Es kommt jedoch an
jedem Standort auf eine Einzelfallprüfung an“. Dabei würden die Lage,
die Höhe und die Menge der Anlagen eine Rolle spielen.


UKW-Drehfunkfeuer in Schleswig-Holstein
stehen in Bad Schwartau, Heringsdorf im nördlichen Ostholstein, in der
Haseldorfer Marsch bei Pinneberg und auf Helgoland. Bei den beiden
letztgenannten Standorten gibt es laut Energiewendeministerium bisher
keine Hinweise auf Einschränkungen. In Ostholstein hingegen sind von der
Ausweitung der Schutzzonen laut Kreis 14 Windeignungsflächen betroffen.
„Das macht mir schon Bauchschmerzen“, räumt Energiewendeminister Robert
Habeck ein. „Das ist wieder eine Umdrehung mehr.“


Die Landesplanung in der Kieler Staatskanzlei erklärt: Sie habe im
Juli 2012 zu den neuen Windeignungsflächen in Ostholstein eine
Stellungnahme von der DFS bekommen. „Für die Landesplanung war aus den
27 Einzelstellungnahmen kein kategorischer Ausschluss von
Windkraftanlagen auf den betreffenden Flächen ersichtlich.“ Deshalb habe
man alles Weitere den Einzelfallprüfungen überlassen. „Bei der
Übertragung der Bewertungen in die Datenbank ist die Stellungnahme der
DFS dann durch einen technischen Fehler nicht übertragen worden“, heißt
es in einer Stellungnahme der Staatskanzlei weiter. Daher habe das LLUR
keine Kenntnis von den Vorbehalten gehabt.


Für den 25. Juni hat Habecks Ministerium ein Gespräch mit der DFS anberaumt, um Kompromisse auszuloten.



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