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Flaute auf den neuen Windflächen. WZ vom 20.06.2013

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 20.06.13, 23:45  Betreff: Flaute auf den neuen Windflächen. WZ vom 20.06.2013  drucken  weiterempfehlen



Flaute auf den neuen Windflächen

Wachsende rechtliche Vorschriften bremsen die Zahl der Genehmigungs-Anträge für geplante Projekte im Land

Kiel

Doppelt so viele Windeignungsflächen wie bisher hat das Land im
letzten November ausgewiesen: Doch zusätzliche Flügel drehen sich bisher
auf kaum einem der weiteren 13 200 Hektar. Zwar liegen dem Landesamt
für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (LLUR) in Flintbek 500
Anträge auf neue Windkraftanlagen vor. Genehmigt hat die Behörde seit
Jahresbeginn indes nur 44. Im November war Energiewendeminister Robert
Habeck davon ausgegangen, dass die immissionsschutzrechtlichen Verfahren
im Durchschnitt vier bis fünf Monate dauern würden.


„In der Tat gibt es ein erhöhtes Aufkommen“, bilanziert der Grünen-Politiker
jetzt. „Der Zubau neuer Windkraftanlagen ist wie erwartet ein
anspruchsvolles Unterfangen – sowohl politisch als auch
verwaltungstechnisch.“ Um der Antragsflut Herr zu werden, sei das
Personal zur Bearbeitung der Verfahren im LLUR verdoppelt worden. 20
Personen befassen sich dort inzwischen mit dem Thema. Auch hätten sie
ihre Arbeitsstrukturen flexibilisiert und die Beratung der Antragsteller
erhöht.


Eine zweite Ursache für den Stau ist rechtlicher Natur: Innerhalb von
drei Monaten lassen sich Windparks nur genehmigen, wenn es um weniger
als 20 Rotoren auf einer Fläche geht. Schätzungsweise die Hälfte der neu
beantragten Projekte, so Habeck, umfasse aber mehr als 20 Rotoren. Dann
sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz eine förmliche Beteiligung
der Öffentlichkeit und eine Umweltverträglichkeitsprüfung
vorgeschrieben. Dafür gibt der Gesetzgeber dem LLUR maximal sieben
Monate Zeit.


Mit dieser Erklärung weist der Minister die Kritik der innenpolitischen Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Petra Nicolaisen, zurück. Die hatte der neuen Landesregierung vorgehalten, sie verlange Windkraft-Investoren
mehr Gutachten ab als die Amtsvorgänger. Habeck: „Früher lagen sehr
viel weniger Windkraftanlagen als heute in Windparks, deshalb war das
Prozedere dort weniger aufwändig.“


Auch, wenn dem Grünen selbst an einem hohen Tempo beim Ausbau der
regenerativen Energien gelegen ist – er verteidigt das umfänglichere
Verfahren bei Windparks: „Die damit verbundene formelle Beteiligung der
Öffentlichkeit ist wichtig für die Akzeptanz der Anlagen.“


Immer wieder zieht auch der Spagat zwischen Vogelschutz und Windkraft-Ausbau die Installation neuer Rotoren in die Länge. Wohnen in einen Drei-Kilometer-Radius
um eine geplante Anlage Großvögel wie Seeadler oder Rotmilane, muss der
Investor die genauen Lebensbedingungen der Tiere erfassen. Das kann
sich über drei Jahre erstrecken. Erst dann wird entschieden, ob sich
eine Mühle mit der Vogelpopulation verträgt. Habeck verteidigt dies.
Früher sei jede Windkraftanlage innerhalb des Drei-Kilometer-Radius’
abgelehnt worden – jetzt erlaube sie das Land in Einzelfällen.
„Grundsätzlich ist die Praxis also flexibler geworden – aber die
Umsetzung dieser Liberalität zieht eine höhere Beweislast nach sich.“


Die meisten der bisher 500 geplanten Vorhaben liegen in Nordfriesland (35 Prozent) und Schleswig-Flensburg (18 Prozent), gefolgt von Ostholstein (13 Prozent) und Dithmarschen (elf Prozent).


Dabei verhalten sich die Antragsteller noch deutlich verhaltener, als die Lobby-Organisation
der Branche, der Bundesverband Windenergie (BWE) gedacht hatte. „Wir
hatten ursprünglich noch mit einem Drittel mehr Anträgen gerechnet“,
sagt die Leiterin des BWE-Landesbüros Schleswig-Holstein,
Nicole Knudsen. Sie hält dies für paradox, schließlich hätten
Vorplanungen auch schon vor der gesetzlichen Ausweisung der neuen
Windeignungsflächen zur Jahreswende einen hohen Reifegrad erlangt.


Knudsen hält es für möglich, dass der Bearbeitungsstau das Interesse
drosselt. Vor allem dafür verantwortlich aber macht Knudsen die
abermalige Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes,
die von der Bundespolitik für die Zeit kurz nach der Bundestagswahl im
September ins Gespräch gebracht worden ist. Dadurch herrsche bei vielen
Investoren Ungewissheit, ob und wie stark Strom aus Wind den Erzeugern
überhaupt noch mit Hilfe der öffentlichen Hand vergütet wird. „Dieses
volatile Umfeld verunsichert Investoren“, diagnostiziert Knudsen.
Frank Jung






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