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Urteil: Funkfeuer muss Windkraft-Anlagen weichen. WZ vom 27.11.2013

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 27.11.13, 23:06  Betreff: Urteil: Funkfeuer muss Windkraft-Anlagen weichen. WZ vom 27.11.2013  drucken  weiterempfehlen



Urteil: Funkfeuer muss Windkraft-Anlagen weichen


Heringsdorf/Kiel

Eine empfindliche gerichtliche Niederlage hat die Deutsche
Flugsicherung (DFS) einstecken müssen, die möglicherweise Auswirkungen
auf den Konflikt mit dem Ausbau von Windparks in Deutschland hat: Das
Landgericht Lübeck hat die DFS GmbH zur Räumung eines Funkfeuers bei
Heringsdorf (Kreis Ostholstein) verurteilt. Bis allerdings der Weg für
neue Windenergie im Norden Ostholsteins frei wird, müssen Gerichte über
eine unserer Zeitung von der DFS angekündigten Berufung entscheiden.


Die DFS hatte Betreibern von Windparks bei der Planung neuer und
höherer Anlagen einen Strich durch die Rechnung gemacht, weil die
Windräder die Signale ihres Drehfunkfeuers und damit den Flugverkehr
stören könnten. So zum Beispiel auf der Skandinavienroute, die über
Klein Parin bei Lübeck und eben Heringsdorf führt.


Nach einer Richtlinie der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation
ist für Neubauten zur Sicherung des Flugverkehrs ein Mindestabstand von
15 Kilometer um jedes Funkfeuer erforderlich. Windräder dürften in
diesem Radius nur in genehmigten Ausnahmefällen gebaut werden. Durch die
Schutzzonen der zwei Funkfeuer im Kreis Ostholstein sind dort derzeit
nahezu sämtliche Windenergievorhaben blockiert. Deutschlandweit sind
über 200 Windparks mit rund 3350 Megawatt betroffen.


Das Energiewendeministerium von Robert Habeck (Grüne) intervenierte
Mitte Juli bereits bei Bundesminister Peter Ramsauer (CSU) – ohne
durchschlagenden Erfolg. Den erhofft sich jetzt der Kieler Rechtsanwalt
Dr. Patrick Wüchner durch das Urteil. Nach seinen Worten liegen
bundesweit Betreiber von Windkraftanlagen im Streit mit der DFS.


Das Landgericht Lübeck hat die DFS nun zur Räumung des Funkfeuers bei
Heringsdorf verurteilt (LG Lübeck, Az. 17 O 26/13). Das Gericht hielt
die vereinbarte Laufzeit des Mietvertrags für unwirksam. Der Vermieter,
zugleich Windmüller, hatte den Mietvertrag zuvor gekündigt, das
Landgericht befand dies für rechtmäßig.


Damit kann der Weg frei werden für neue Windräder und Repowering-Maßnahmen.
Wüchner: „Die Entscheidung des Landgerichts Lübeck zeigt, dass sich aus
Sicht der Windparkbetreiber eine genaue rechtliche Prüfung der
Mietverträge und ein zivilrechtliches Vorgehen gegen die DFS auszahlt.“
Nicole Knudsen, Leiterin des Landesbüros Schleswig-Holstein
im Bundesverband Windenergie, begrüßt die Lübecker Entscheidung.
Dennoch sieht eine dauerhafte Lösung gegen die Blockadehaltung der DFS
anders aus, sagte sie. DFS-Pressesprecher Axel
Raab kündigte gestern Berufung seines Unternehmens gegen das Lübecker
Urteil an. Er rechnet mit einem verwertbaren Ergebnis in etwa einem
Jahr.
Michael Kuhr






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