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Klage gegen Windpark vor Sylt. WZ vom 28.04.2014

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 29.04.14, 00:32  Betreff: Klage gegen Windpark vor Sylt. WZ vom 28.04.2014  drucken  weiterempfehlen



Klage gegen Windpark vor Sylt

Der Naturschutzbund will den gerade begonnenen Bau der Offshore-Farm „Butendiek“ stoppen, weil sie in gleich zwei Schutzgebieten liegt

Sylt

Vor einem Monat hat der Bau des Windparks „Butendiek“ vor Sylt
begonnen – nun will der Naturschutzbund Nabu sie wieder stoppen: Der
Verband hat beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Bauarbeiten
eingereicht. „Die Genehmigung von Butendiek verstößt gegen europäisches
Umweltrecht“, sagte Nabu-Experte Kim Detloff gestern unserer Zeitung.


Der 32 Kilometer vor Sylt geplante Windpark soll als einziger in
Deutschland auf Naturschutzflächen entstehen: Die 80 Rotoren mit einer
Gesamtleistung von 288 Megawatt würden sowohl im Vogelschutzgebiet
„Östliche Deutsche Bucht“ mit seinen vielen Seetauchern und Seeschwalben
liegen als auch im sogenannten Flora-Fauna-Habitat
„Sylter Außenriff“, das als „Kinderstube“ des Schweinswals gilt. Hier
kommen die meisten Jungtiere des einzigen heimischen Wals in Deutschland
zur Welt und verbringen die ersten Monate.


Durch den Krach beim Bau des 33 Quadratkilometer großen Windparks
würden vor allem die lärmempfindlichen Wale stark gestört, fürchtet Nabu-Mann
Detloff. Da bereits die ersten Rammschläge den Grenzwert von 160
Dezibel überschritten hätten, drohten den Tieren Gehörschäden – zumal
die Wale schon ab 140 Dezibel leiden würden. Der Nabu fordert daher mit
seiner Klage vom zuständigen Bundesamt für Naturschutz in Bonn einen
Baustopp.


„Butendiek“ war vor zwölf Jahren als Bürgerwindpark gestartet, gehört inzwischen allerdings der Bremer wpd-Gruppe,
die als Investoren unter anderem Siemens und zwei dänische
Pensionskassen an Bord geholt hat. Dass der Nabu erst jetzt vor Gericht
zieht, erklärte Detloff mit der Novelle des Naturschutzgesetzes von
2010: Erst seitdem seien die Verbände auch jenseits der Zwölf-Seemeilen-Zone
klageberechtigt. Zudem habe es im Nabu noch Diskussionen gegeben, weil
der Verband nicht nur den Tierschutz, sondern auch den Windkraft-Ausbau
befürwortet. Doch letztlich habe den Ausschlag gegeben, dass ohne Klage
„eine ökologische Katastrophe am Sylter Außenriff“ drohe, sagte
Detloff. Für die Windkraft könne man dagegen in der Nordsee genug
„andere, naturschutzfachlich unkritische Standorte“ finden.


Butendiek ist übrigens nicht der einzige Meereswindpark, dessen
Genehmigung Experten für rechtswidrig halten. Laut einem Gutachten des
Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht in Tübingen hätte der
Bund auch die Zulassungen für die in Bau befindlichen Farmen „Dan Tysk“
und „Amrumbank West“ sowie den derzeit gestoppten Windpark „Riffgrund 2“
bei Borkum nicht erteilen dürfen. Der Nabu klagt jedoch nur gegen
„Butendiek“ – weil die Gefährdung der Natur hier am größten sei, sagte
Detloff.
Henning Baethge







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