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Claudia

Beiträge: 4532

New PostErstellt: 18.05.14, 23:16     Betreff: Besitzer von Solaranlagen werden zur Kasse gebeten. WZ vom 14.05.2014

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Umweltminister gegen neue „Sonnensteuer“

Berlin/Kiel /kim

Im Bundesrat formiert sich Widerstand gegen die Pläne der Regierung, künftig eine Energiewende-Abgabe auf Solarstrom zu erheben. In der Länderkammer sprachen sich Schleswig-Holstein
und zehn weitere Bundesländer dafür aus, Solarstrom für die Eigen- und
Mieterversorgung künftig mit einer deutlich geringeren EEG-Umlage
zu belasten als von der Bundesregierung geplant. „Es geht nicht, dass
Kohlekraftwerke beim Eigenverbrauch einfach davonkommen, während
Häuslebauer, die erneuerbare Energien für den Eigenverbrauch
produzieren, voll zur Kasse gebeten werden“, so Umweltminister Robert
Habeck (Grüne). Der Kabinettsentwurf zur EEG-Novelle sieht vor, solare Selbstversorger oberhalb einer Bagatellgrenze mit 50 Prozent der EEG-Umlage
(3,1 Cent pro Kilowattstunde) und die Direktversorgung von Mietern
sogar mit 100 Prozent (6,2 Cent pro Kilowattstunde) zu belasten. Nach
Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft würde eine
„Sonnensteuer“ einen Großteil künftiger Photovoltaik-Vorhaben
unrentabel machen. Eine Mehrheit der Landesumweltminister fordert
deshalb, die Abgabe auf 15 bis 20 Prozent zu begrenzen.


Seite 3:




Besitzer von Solaranlagen werden zur Kasse gebeten

Bundesregierung: Auch Besitzer von Solaranlagen sollen EEG-Umlage zahlen / Solarwirtschaft warnt


Kiel/Berlin

Nein – die geplante Sonnensteuer sollen nicht Kunden von
Bräunungsstudios zahlen. Vielmehr will Bundeswirtschaftsminister Siegmar
Gabriel diese Steuer bei Besitzern von Solaranlagen kassieren – und
handelt sich damit auch in Schleswig-Holstein Ärger ein.


Konkret geht es darum, dass die Merkel-Regierung solare Selbstversorger mit 50 Prozent der EEG-Umlage
belasten will. Das sind rund 3,1 Cent pro Kilowatt. Lediglich ganz
kleine Anlagen, welche jährlich nicht mehr als 10 000 Kilowatt Strom
erzeugen können, sind ausgenommen. Alle anderen sollen die Abgabe auf
den Eigenverbrauch zahlen. Die Direktversorgung von Mietern vom Dach der
Vermieter wird laut Gesetzentwurf sogar mit der vollen EEG-Umlage
belastet. Also mit 6,2 Cent pro Kilowatt – so wie sie jeder
Bundesbürger, der keinen Strom aus Sonne machen kann, derzeit bei seinem
Energieversorger zahlen muss – zuzüglich zu Netzentgelt sowie Strom-
und Mehrwertsteuer. Bisher sind Bürger, die ihren eigenen Solarstrom
erzeugten und diesen selbst verbrauchten, von der EEG-Umlage und allen anderen Abgaben befreit.


Nach Einschätzungen des Bundesverbandes Solarwirtschaft würde die Sonnensteuer Investitionen in Photovoltaik-Vorhaben unrentabel machen. Im Bundesrat hat deshalb Schleswig-Holstein gemeinsam mit 12 weiteren Bundesländern Gabriel die rote Karte gezeigt. Sie votierten dafür, die Energiewende-Abgabe auf 15 beziehungsweise 20 Prozent (also 0,9/ 1,2 Cent) zu begrenzen. Der Bundestag hat sich bereits mit dem Energiewende-Gesetz, dessen Änderungen zum 1. August 2014 in Kraft treten sollen, in erster Lesung beschäftigt.


Inzwischen gibt es auch verfassungsrechtliche Bedenken, Solarstrom
für die Selbstversorgung ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz
mit der EEG-Umlage zu belasten. Zumal Teile des
industriellen Bezugs von Strom aus Kohle- und Gaskraftwerken weitgehend
von den Kosten der Energiewende befreit sind. „Die Pläne für eine
Sonnensteuer müssen schnell vom Tisch, um den Markteinbruch der
Photovoltaik zu stoppen“, erklärt Carsten Körnig, Chef des
Solarverbands. Es wäre absurd, Bürger als wesentliche Macher von
Energiewende und Klimaschutz für ihr Engagement zu bestrafen. So könne
die Energiewende unmöglich gelingen.


Schützenhilfe bekommt der Verband von Kiels Umweltminister Robert
Habeck. Man könne nicht Firmen, die ihren Strom in eigenen,
klimaschädlichen Kohlekraftwerken produzieren, davonkommen lassen, und
Hausbesitzer mit Solarpaneel auf dem Dach zur Kasse bitten.“ Allerdings
liegt der Grüne mit Gabriels Grundidee – der gesamtgesellschaftlichen
Verantwortung für die Energiewende – nicht über Kreuz. Doch statt an der
EEG-Schraube zu drehen, fordert er, endlich
auch bei Selbstversorgern Netzentgelte zu kassieren: „Wer seine
Solaranlage auf dem Dach hat, darf sich nicht aus der solidarisch
getragenen Finanzierung der Fixkosten im System verabschieden“, sagt
Habeck. „Auch Betreiber von Solaranlagen nehmen Dienstleistungen wie
Netzanschluss oder Reservekapazität in Anspruch“. Es könne nicht
angehen, „dass die Finanzierung allein von denen getragen wird, die sich
keine eigene Solaranlage leisten können“.


Die Lobbyisten der Solarbranche sehen das natürlich anders. Das sei so,
als müsste man für das im eigenen Garten angebaute Gemüse Mehrwertsteuer
oder für Elektrofahrzeuge Mineralölsteuer bezahlen, geben sie zu
bedenken. Wer Sonnenstrom für den Eigenverbrauch erzeugt, schützte das
Klima und entlaste die Netze. Das einzige Ziel der Sonnensteuer sei es ,
die Energiewende auszubremsen, um Marktanteile für Kohle und Atom zu
sichern.
Margret Kiosz






Eigenverbrauch mit Vergütung 
Die Einspeisevergütung für den Eigenverbrauch von Solarstrom wurde 2009
eingeführt. Sie betrug damals noch stolze 25,01 Cent/ kWh. Seither ist
die Einspeisevergütung kontinuierlich gesunken. Photovoltaikanlagen, die
nach dem 1. April 2012 in Betrieb gegangen sind, erhalten keine
Einspeisevergütung mehr für selbst verbrauchten Strom. Heute sparen
Anlagenbetreiber auch ohne Subvention, indem sie weniger Haushaltsstrom
aus dem Netz beziehen müssen von Preisen um die 25 Cent / kWh.






[editiert: 18.05.14, 23:25 von Claudia]
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