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Claudia

Beiträge: 4532

New PostErstellt: 21.01.15, 19:51     Betreff: Schwere Fehler: Gericht kippt Windkraft-Pläne des Landes. WZ vom 21.01.2015

Zweibrüder LED-Lenser P7.2 High-End ...
Seite 1:


Schwere Fehler: Gericht kippt Windkraft-Pläne des Landes

Ausweisung von Eignungsflächen im südlichen und mittleren Schleswig-Holstein rechtswidrig

Schleswig/Kiel /fju


Das Land muss die Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen korrigieren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig hat gestern die Teilfortschreibungen der Regionalpläne für Windeignungsgebiete in zwei von landesweit fünf Planungsräumen wegen mehrfacher „schwerer Rechtsfehler“ für unwirksam erklärt. Die Pläne sollten dafür sorgen, dass Windanlagen nur auf genau abgegrenzten Flächen errichtet werden.

Die beiden Planungsräume umfassen die Kreise Rendsburg-Eckernförde, Plön, Segeberg, Pinneberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg sowie Neumünster und Kiel. Aus ihnen hatten elf Antragsteller geklagt. Überwiegend handelt es sich um Grundstückseigentümer und Windparkbetreiber, die auch außerhalb der neu ausgewiesenen Flächen Rotoren errichten wollen. Die Landesregierung hatte die Gebiete 2012 definiert, um den Platz für Windkraft zu verdoppeln – auf 26 800 Hektar oder 1,7 Prozent der Landesfläche. Vor dem OVG sind über 40 weitere Klagen zu Standorten für Windkraftanlagen anhängig.

Neben Verfahrensfehlern rügte das Gericht bei der Fortschreibung der Regionalpläne „erhebliche Abwägungsmängel“ zwischen öffentlichen und privaten Belangen. Das genüge nicht den Anforderungen, die das Bundesverwaltungsgericht aufgestellt habe. Insbesondere kritisiert das OVG, dass das Land pauschal alle Orte ausgeklammert hat, in denen ein Ausbau der Windkraft durch die Gemeindevertretung oder einen Bürgerentscheid abgelehnt worden war. Es widerspreche der Funktion der Regionalplanung, wenn der Gemeindewille von vornherein alle anderen Belange überwiege, monierten die Richter. Dadurch seien aus fachlicher Sicht vorbehaltlos geeignete Flächen unter den Tisch gefallen.
Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) stellte klar: „Es wird keinen Planungsstopp geben. Das Urteil stärkt die Investoren, denn wir haben jetzt mehr Flächen für Windkraftanlagen zur Verfügung.“ Die Entscheidung führe „im Ergebnis zu mehr Windenergie“.


Seite 16:

So kam das Gericht zum Wind-Urteil

Haupt-Kritikpunkt: Land hat kommunalen Willen bei Eignungsflächen überbewertet /fju

Schleswig/Kiel

Zwar hat es nie einen Mangel an Arealen gegeben, um die
Windkraftgebiete auf 1,7 Prozent der Landesfläche zu verdoppeln. Jedoch
sind sie nach Auffassung des Schleswiger Oberverwaltungsgerichts nach
den Regeln des Raumordnungsrechts nicht korrekt zustande gekommen.


Der 1. OVG-Senat verglich zwei Schritte, in
denen diese Windeignungsflächen ermittelt wurden: Zunächst stellte das
Land nach fachlichen Kriterien – etwa Natur-, Denkmal-, Lärm- oder
Sichtschutz einen Katalog mit möglichen Zonen fest. Anschließend
beauftragte es die Kreise mit einer Potenzialanalyse. Dabei kam ein
Kriterium hinzu: Wo eine Gemeindevertretung oder ein Bürgerentscheid
Nein zur Windkraft sagte, wurden keine weiteren Flächen für Mühlen
auserkoren. Dies hat das Land dann in seiner abschließenden Planung
übernommen. Kritikpunkt des Gerichts: Bei einem Vergleich der
Kreiskonzepte mit den ursprünglichen Potenzialflächen der Landesplanung
waren lediglich 0,22 Prozent deckungsgleich. Daraus schlussfolgerten die
Richter, wie wenig die Entscheidungen auf Gemeindeebene Rücksicht auf
fachliche Kriterien genommen hätten. Das Land, so hieß es, hätte dies
nicht ohne eigene Abwägung öffentlicher und privater Interessen
übernehmen dürfen. Insgesamt gab es 60 Bürgerentscheide, 46 davon mit
negativem Ausgang für mehr Standorte.


Auch bemängelten die Richter, das Land habe bei seiner eigenen
Planung teils zu wenig die Gegebenheiten des Einzelfalls betrachtet. FFH-Gebiete
etwa könnten nicht pauschal ausgeklammert werden, sondern nur, wenn man
auf das jeweils konkrete Schutzziel abstelle. Ebenso habe das Land
versäumt, nach der letzten Änderung der Planungen erneut die
Öffentlichkeit zu beteiligen.


Ministerialdirigent Norbert Schlick hielt dagegen, das Land habe auf
„historisch gewachsene Kriterien“ bei der Ausweisung von
Windkraftflächen zurückgegriffen. Oberstes Prinzip sei, „solche Pläne
konsensual und nicht gegen die Menschen“ zu verwirklichen. Die
Ausrichtung an einer breiten Akzeptanz der Standorte ziele auch darauf
ab, Projekte dort dann reibungslos umzusetzen. Der energiepolitische
Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Olaf Schulze,
erklärte denn auch: „Wir bedauern, dass die Bürgerbeteiligung vor
Gericht nicht den Stellenwert hat, den die Landesregierung ihr einräumt.
Aus unserer Sicht ist die Akzeptanz in der Bevölkerung ein wichtiger
Baustein für die Energiewende.“ Sein Kollege aus der Grünen-Fraktion,
Detlef Matthiessen, sieht trotz des Urteils „keinen explosionsartigen
Zubau an Rotoren“ – schon allein weil die Planungskapazitäten der
Behörden ausgeschöpft seien. Außerdem beruhigte er: Auch ohne eine
wirksame Flächenplanung des Landes gälten Regeln, etwa Mindestabstände
zur Wohnbebauung. Die Staatskanzlei betonte, ungeachtet des Urteils
genössen schon fertige Windkraftanlagen auf den neuen Eignungsflächen
Bestandsschutz. Bereits genehmigte Anlagen dürften gebaut werden.



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