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Claudia

Beiträge: 4532

New PostErstellt: 21.01.15, 19:55     Betreff: Re: Schwere Fehler: Gericht kippt Windkraft-Pläne des Landes. WZ vom 21.01.2015

Five Stars: Gefährliche Versuchung -...
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Standpunkt:


Türöffner für neue Konflikte
Zum Windkraft-Urteil des OVG

„Politische Kategorien sind nicht unser Geschäft.“ Mit diesem Ausspruch bei der Verhandlung über die neuen Windeignungsflächen hat der Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts, Achim Theis, zwar Recht, wenn er seine eigene Arbeit beschreibt. Doch die Folgen des Urteils, das der 1. Senat des OVG unter seinem Vorsitz gefällt hat, die sind eminent politisch. In mehrfacher Hinsicht.

Bis zu drei Jahre kann es dauern, bis das Land eine rechtssichere Planung zu Zonen für künftige Rotoren fertig hat. So lange gelten für Windkraft-Investoren die allgemeinen Regeln des Baugesetzbuches. Und zwar überall im Land. Damit kommen viel mehr Standorte in Frage als bei der bisherigen Bildung von Schwerpunktzonen. Das wird an viel mehr Orten als bisher hitzige Diskussionen über das Für und Wider neuer Mühlen nach sich ziehen. Sofern nicht besondere Aspekte des Einzelfalls – wie etwa der Immissionsschutz – dagegen sprechen, ist eine Genehmigung nur nach dem Baugesetzbuch vergleichsweise leicht zu bekommen. Unterm Strich öffnet das einer unkontrollierten „Verspargelung“ der Landschaft Tür und Tor. Man kann nur hoffen, dass sich Investoren zumindest an den Netzkorridoren orientieren, damit eine Gewissheit zum Abfluss des Stroms besteht. Sonst zahlt die Allgemeinheit für sie die EEG-Umlage, ohne dass die Anlagen real etwas bringen.

Einen Kollateralschaden dürfte das Urteil darüber hinaus für den Stellenwert kommunaler Demokratie nach sich ziehen. Hängen bleibt die Botschaft, dass Bürgerentscheide und Voten von Gemeindevertretungen nach Raumordnungsrecht zu hoch gewichtet worden seien. Mit dem Hinweis, bei ihnen könne pure Missgunst ein Motiv sein. Abgesehen davon, dass dies hypothetisch bleibt – unterm Strich erhält die Souveränität demokratischer Entscheidungen einen Dämpfer. Nicht gerade ein Argument gegen Wahlmüdigkeit. Eine befriedende Wirkung lässt dieses Urteil vermissen. Es eröffnet neue Konflikte, obwohl doch ein weitgehender Konsens über Standorte geschaffen war.

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