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Claudia

Beiträge: 4532

New PostErstellt: 22.01.15, 23:00     Betreff: Re: Schwere Fehler: Gericht kippt Windkraft-Pläne des Landes. WZ vom 21.01.2015

Wenn das so ist
WZ vom 22.01.2015:


Wind-Urteil verunsichert Gemeinden
Droht jetzt die unkontrollierte Verspargelung? Landesregierung fürchtet um Akzeptanz der Energiewende bei den Bürgern
Kiel

Wird aus gewolltem Windkraft-Boom unkontrollierter „Wildwuchs“? Sprießen Anlagen dort aus dem Boden, wo das per Bürgerentscheid abgelehnt wurde? Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Ausweisung von Windenergieflächen hat solche Sorgen genährt, nachdem der Windkraft-Ausbau in den letzten zwei Jahrzehnten mit tendenziell steigender Akzeptanz vorankam. Die Entscheidung der Schleswiger Richter löste landesweit Verunsicherung und eine lebhafte Debatte über Konsequenzen aus.

Wenn das Urteil schriftlich vorliegt, will die Regierung prüfen, ob das Land Rechtsmittel einlegt. Sie klärt auch, ob neue landesweite Planungsgrundlagen geschaffen werden. Energieminister Robert Habeck (Grüne) sieht große Herausforderungen. „Andere Länder haben uns immer dafür beneidet, wie wir die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung und die Versöhnung mit dem Naturschutz hinbekommen“, sagte er. „Das Urteil macht es uns da nicht leichter.“

Das Oberverwaltungsgericht hatte am Dienstag im Streit um die Ausweisung von Windenergieflächen Regionalpläne des Landes gekippt.

Die Richter rügten auch, dass von vornherein jene Gemeinden von der Ausweisung von Eignungsflächen ausgeschlossen wurden, die gegen die Windkraftnutzung votiert hatten. Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) sagte, aus seiner Sicht drohe keine „Verspargelung“ der Landschaft, auch wenn es mit dem Urteil mehr Windräder geben werde.

Derzeit sind es 2510 Anlagen mit 4415 Megawatt Leistung. 2014 wurden laut Energieministerium 398 Anlagen mit 1129 Megawatt genehmigt, die noch nicht in Betrieb sind. 377 weitere mit 1048 Megawatt sind im Genehmigungsverfahren. Bisher wurden für 2015 ähnliche Zahlen wie 2014 erwartet. Wie sich das Urteil nun auswirkt, ist noch zu klären. Die laufenden Genehmigungsverfahren gehen zunächst weiter wie bisher.

Der Gemeindetag forderte, auch nach dem Urteil den Willen der Bevölkerung zu respektieren. „Dazu muss der Gesetzgeber eine Lösung finden“, sagte Geschäftsführer Jörg Bülow. Die Gemeinden hätten mit jahrelangen intensiven Debatten für Akzeptanz der Windkraft gesorgt und dürften nun nicht im Regen stehen gelassen werden. Auch müsse in festgelegten Eignungsgebieten der geplante Ausbau weitergehen können.

In bisher nicht für Windkraft vorgesehenen Flächen müsse zusätzlicher Aufwand der Gemeinden vermieden werden, sagte Bülow. „Dafür schlagen wir eine landesplanerische Veränderungssperre zugunsten derjenigen Gemeinden vor, die sich bislang gegen Windkraft entschieden hatten.“ So könne deren Wille bis zur Festlegung neuer Regionalpläne gestärkt werden.

Habeck will die Auswirkungen des Urteils schnell aufarbeiten und Pläne entwickeln, „wie das Gute der Vergangenheit im Lichte des Urteils in die Zukunft überführt werden kann“. Die vom Gericht kassierten Regierungspläne sollten dafür sorgen, dass Windräder nur auf genau abgegrenzten Flächen errichtet werden. Mit den Folgen des Urteils befasst sich morgen auch noch der Landtag. Die Landesplanung suche nun das Gespräch mit Kommunalverbänden, der Windenergiebranche, Gemeinden, Genehmigungsbehörden und anderen Beteiligten, sagte ein Regierungssprecher.

Die CDU-Spitze forderte die Regierung auf, mit einem Bündel von Maßnahmen die Akzeptanz für die Energiewende zu erhalten. „Dieses Urteil kann nicht zufriedenstellen“, sagte CDU-Landeschef Ingbert Liebing. Es sei bedauerlich, dass das Gericht die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Windenergie-Ausbau so nachrangig behandelt habe. Albig müsse prüfen, ob Bürgerbeteiligung mit Planungsrechtsänderungen gestärkt werden kann. Wenn Gemeinden sich gegen Windkraft entschieden haben, müsse dies in Planungen berücksichtigt werden können.
Wolfgang Schmidt

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