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Claudia

Beiträge: 4532

New PostErstellt: 07.03.15, 23:30     Betreff: Nicht zu Ende gedacht . WZ vom 06.03.2015

Whisky: Mord im schottischen Schloss...
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Nicht zu Ende gedacht

Die Regionalpläne mit den Windeignungsgebieten müssen überarbeitet werden
Thomas Losse-Müller


In der Politik gibt es immer wieder ganz besondere Herausforderungen, bei denen es nur einen sinnvollen Weg geben kann: Politiker aller Couleur gehen gemeinsam mit den beteiligten Gruppen das Problem im Konsens an und lösen es.

Wir stehen alle vor der Situation, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) die Regionalpläne mit den Windeignungsgebieten in Schleswig-Holstein aufgehoben hat, die von uns begonnen und zu Ende gebracht wurden. Mit diesen Plänen war es gelungen, den schwierigen Ausgleich zwischen dem Ausbau der Windenergie und der Akzeptanz in der Bevölkerung herzustellen.

Diesen so immens wichtigen gesellschaftlichen Konsens aufrechtzuerhalten ist eine Herausforderung an alle, die keine einseitige Lobbypolitik, keine kaufmännische Kleinkrämerei und kein politisches Gezänk verträgt. Zum Glück waren sich auch alle Teilnehmer des ersten Planungsgesprächs Windenergie beim Ministerpräsidenten am 2. Februar darüber einig. Egal, ob sie für die Windenergielobby oder kritische Bürgerinitiativen, Umweltverbände, Netzbetreiber, Energieversorger, die Kommunen oder die Parteien des Landtags mit am Tisch saßen: Alle wissen, dass Ausbau und Akzeptanz von Windenergie immer zusammen gedacht werden müssen und sich keiner auf Kosten der anderen Vorteile verschaffen kann. Ansonsten werden alle verlieren.

Das OVG hat bemängelt, dass bei der Ausweisung von Windeignungsflächen Abwägungsfehler vorliegen. Die erforderlichen Kriterien, die zum Ausschluss von Windenergie auf konkreten Flächen führen, wurden ihm zufolge nicht hinreichend hergeleitet, begründet und dokumentiert. Außerdem hätte die Landesplanung nicht nur sagen dürfen, wo keine Windenergie sein darf, und im Umkehrschluss Windanlagen auf den übrig gebliebenen Flächen für zulässig erachten. Sie hätte begründen müssen, weshalb dort Windräder betrieben werden dürfen. Und schließlich hat das Gericht bemängelt, dass Gemeinderatsbeschlüsse oder Bürgerentscheide gegen Windkraftanlagen als Begründung gereicht haben, um Windkraft auf einer Fläche auszuschließen. Gerade Letzteres ist aus politischer Sicht alarmierend, weil die Mitsprache der Bevölkerung und die Akzeptanz der Energiewende vor Ort tangiert sind.
Beanstandete Pläne gelten fort

Dass nun politisch gehandelt werden muss, ist klar. Wie genau, können wir aber erst entscheiden, wenn uns die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt. Die Landesregierung wird die Urteilsgründe sehr gründlich prüfen und über mögliche Rechtsmittel entscheiden. Bis zur Rechtskraft des Urteils gelten die beanstandeten Pläne fort. Sie sind damit die einzige Grundlage der Entscheidungen von Genehmigungsbehörden oder Gemeinden.

Diese Rechtsauffassung ist die einzig richtige und sinnvolle Haltung: Ich weiß, dass auch darüber diskutiert worden ist, ob jetzt nicht die alten Planungen von vor 2012 wiederaufleben. Aber diese Variante ist nicht zu Ende gedacht. Zum einen wären viele der offenen Anträge für Windkraftanlagen dann eventuell nicht genehmigungsfähig – nämlich alle in Gebieten, die erst 2012 in die Pläne aufgenommen wurden. Diese wären als reine Außenbereichslagen unzulässig. Zum anderen würde man die Möglichkeit eröffnen, auch die alte Planung vor Gericht anzugreifen. Dann würde das Land womöglich durch noch mehr prozessuale Auseinandersetzungen gelähmt. Dies kann sich Schleswig-Holstein nicht leisten. Wir wollen schnell und effektiv selbst die erforderlichen Maßnahmen gegen den Wildwuchs der Windenergie ergreifen.

Wir werden deshalb sehr zügig die Voraussetzungen für eine neue Raumordnungsplanung schaffen und alle rechtlichen Möglichkeiten zur Sicherung dieser künftigen Planung ausschöpfen, um so die Energiewende und die damit verbundenen Investitionen weiter voranzubringen. Wir werden die Akzeptanz der Windenergie bei Bürgerinnen und Bürgern sichern, den Wildwuchs verhindern und so eine rechtlich gesicherte Planungsgrundlage schaffen. Die Genehmigungsbehörden und die Kommunen werden laufend über die Handlungsmöglichkeiten informiert. Eine erste Handreichung, die mit den Kommunen abgestimmt wurde, ist veröffentlicht.

Wenn die Urteilsgründe vorliegen, wird die Landesregierung die Planungsgespräche fortsetzen – in enger Abstimmung mit allen betroffenen Kräften aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Alle sind aufgerufen, ihren Beitrag zu leisten, dass wir diese Herausforderung bestehen.

Thomas Losse-Müller ist Leiter der Kieler Staatskanzlei, zu deren Aufgabenbereich die Landesplanung gehört.

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