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Ministerium: "Nur vereinzelt Widerstände". WZ vom 03.02.2012

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 04.02.12, 22:10  Betreff: Ministerium: "Nur vereinzelt Widerstände". WZ vom 03.02.2012  drucken  weiterempfehlen

Ministerium: „Nur vereinzelt Widerstände“

Kiel /fju

Ungeachtet des steigenden Widerstands sieht der Sprecher des Kieler
Innenministeriums, Thomas Giebeler, für die Energiewende einen
„gesellschaftlichen Konsens“. „Dass es vereinzelt vor Ort Widerstände
gibt, war von vorneherein klar“, so Giebeler weiter. „Die Widerstände
sind aber nicht flächendeckend und gefährden nicht das Ziel, mindestens
1,5 Prozent der Landesfläche als Windeignungsfläche auszuweisen“. Der
Sprecher von Innenminister Klaus Schlie verweist darauf, dass gut zwei
Drittel der Stellungnahmen aus den Kreisen positiv ausgefallen seien.
530 kritisch bis ablehnenden stehen gut 1300 positive Antworten
gegenüber.


Grundsätzlich bleibe es indes für die Landesregierung „eine ständige
Aufgabe, die aus der Energiewende resultierenden Maßnahmen, insbesondere
für die Nutzung der Windenergie und des Netzbetriebs, den Bürgern zu
erläutern“. Zur Kritik der Initiative „gegenwind-sh“ an teils veralteten Karten im Rahmen einer Bürgerbeteiligung per Internet-Seite
entgegnet Giebeler: „Die dort für das Anhörungs- und
Beteiligungsverfahren veröffentlichten Planentwürfe sind das Ergebnis
der landesplanerischen Auswertung auf Basis der zu diesem Zeitpunkt
vorliegenden Flächenmeldungen im Abgleich mit den Kreiskonzepten und der
eigenen Kartierung der Landesplanung.“ Dass beim Anhörungs- und
Beteiligungsverfahren Flächen von Gemeinden nachgemeldet werden, liege
in der Natur der Sache. „Das Verfahren dient ja gerade dazu,
Flächenaufnahmewünsche und Flächenstreichungswünsche zu ermitteln“, so
Giebeler.


Wie viele neue Windkraft-Standorte nach der
Auswertung der Meldungen aus den Kreisen durch das Innenministerium
übrigbleiben, sei derzeit noch nicht bezifferbar. Kriterien bei der
Auswahl seien neben den vorgeschriebenen Abständen zur Wohnbebauung Arten- und Naturschutz, Denkmalschutz, Landschafts- und Freiraumschutz sowie die Windverhältnisse.


Zu den Forderungen des Verbandes „Haus und Grund“, Investoren sollten Immobilien-Eigentümer
für die Wertminderung durch benachbarte Windkraft entschädigen, erklärt
das Innenministerium: „Jeder Eigentümer muss damit rechnen, dass sich
um seine Immobilie herum planerische Entwicklungen vollziehen. Es gibt
keinen Anspruch auf Unveränderbarkeit der Umgebung.“ Für
Entschädigungsansprüche sei deshalb kein Raum.



[editiert: 04.02.12, 22:12 von Claudia]
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