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Neuer Anlauf im Kampf gegen Windpark „Butendiek“. WZ vom 03.02.2014

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Claudia

Beiträge: 4532

BI Teilnehmernummer: 106

New PostErstellt: 04.02.14, 23:26  Betreff: Neuer Anlauf im Kampf gegen Windpark „Butendiek“. WZ vom 03.02.2014  drucken  weiterempfehlen

Neuer Anlauf im Kampf gegen Windpark „Butendiek“

Sylt /lno

Der Naturschutzbund Nabu unternimmt einen neuen Versuch, den Windpark
Butendiek vor Sylt zu verhindern. Rund zwei Monate vor dem geplanten
Baubeginn hat der Nabu ein neues Gutachten vorgelegt, laut dem die
Genehmigung 2002 niemals hätte erteilt werden dürfen. Einwände des
Bundesamts für Naturschutz etwa seien nur dann berücksichtigt worden,
wenn diese dem Bau des Windparks nicht entgegenstünden, zitiert das
Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ aus der Expertise des Instituts für
Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen. Zudem seien bestehende
Wissenslücken „stets pro Windparkbau“ ausgelegt worden.


Der Nabu-Meeresschutzreferent Kim Detloff
sagte gestern, man werde zunächst versuchen, die neue Bundesregierung
mit dem Gutachten zu einem Umdenken zu bewegen. Sollte dies keinen
Erfolg haben, erwäge der Verband eine neuerliche Klage. Der Nabu hatte
bereits 2003 gegen den Windpark geklagt, war aber gescheitert, weil die
Umweltschützer nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Hamburg gar nicht
klageberechtigt waren. Dies habe sich jedoch durch Gesetzesnovellen
geändert, sagte Detloff. Der Rechtsweg stehe seit 2010 offen. Die
Umweltorganisation sieht vor allem Schweinswale und Seetaucher in
Gefahr.


Ursprünglich war Butendiek als Bürgerwindpark gestartet, wurde dann
jedoch an den Bremer Windparkentwickler und -betreiber wpd verkauft.
Dieser hat Siemens mit dem Bau von 80 Windrädern beauftragt. Insgesamt
geht es um ein Volumen von 700 Millionen Euro.


Seite 3:

Bundesamt verteidigt Windpark-Genehmigung
Sylt /sh:z

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) setzt sich gegen
die Kritik des Naturschutzbundes Nabu zur Wehr, die Genehmigung des
Windparks „Butendiek“ sei nicht rechtmäßig erteilt worden. Der Nabu
hatte den neuerlichen Versuch angekündigt, die Bundesregierung zu einem
Umdenken zu bewegen und notfalls zu klagen. Naturschutz-Belange
seien nicht ausreichend berücksichtigt worden. Baubeginn für den
Windpark vor der Insel Sylt soll in zwei Monaten sein. „Die
Genehmigungen erfolgten auf Basis der jeweils geltenden Rechtslage“,
sagte gestern die Präsidentin des BSH, Monika Breuch-Moritz,
„sie waren zu erteilen, da keiner der Versagensgründe vorlag. Damit
bestand ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung.“ Dabei sei
auch eine mögliche Gefährdung der Umwelt umfassend geprüft worden.
Obwohl das Gebiet zum Zeitpunkt der Genehmigung noch kein
Vogelschutzgebiet gewesen sei, seien die dadurch entstehenden erhöhten
Anforderungen beim Verfahren berücksichtigt worden. Daher sei die
Genehmigung des Windparks Butendiek aus dem Jahr 2002 bestandskräftig
und rechtmäßig.



[editiert: 04.02.14, 23:40 von Claudia]
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