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haix
A guade Haut


Beiträge: 28


New PostErstellt: 25.11.07, 00:46     Betreff: Re: 95 dB - Jetzt wirds eng..

Es ist eben nicht so, dass es jedes Landratsamt selber festlegen kann, auch nicht jedes Bundesland sondern es gilt für ganz Deutschland die DIN 15905-5 (Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik)
Diese legt in der Neufassung von diesem Monat eine sinnvolle Obergrenze von 99db L(A)eq/pro 30min fest.

Was die Landratsämter darunter festlegen ist ihre Sache, allerdings müssen sie sich an das in der DIN vorgegeben Messverfahren halten, da eine DIN zwar kein Gesetz aber geltendes Recht ist.
Das Landratsamt Weilheim Schongau handhabt das so:

"Die musikalischen Darbietungen dürfen einen Beurteilungspegel von 95 Dezibel gebildet aus dem Mittelungspegel über die Dauer von 1 Stunde und gegebenenfalls aus einem Zuschlag für Impulshaltigkeit nicht überschreiten. Maßgebender Immissionsort hierfür ist der am lautesten beschallte, für das Publikum allgemein zugängliche Punkt des Veranstaltungsortes."

Wer sich den Rest durchlesen will findet den zugehörigen Erlass hier:
www.weilheim-schongau.de/data/Stichworte_A_Z/Sg_30/04OeffentlicheVergnuegungenHinweise01.pdf
Da steht auch viel Quatsch drin, z.B. die Niederfrequenzpegelbegrenzunganlage zwischen Amp & Holz. Diesen riesigen variablen Widerstand möchte ich mal sehen. Bei einem Bierzelt mit ordentlich "Face" drin, kann man sich ohne Probleme die Heizung durch die Abwärme sparen! ;-)

@CardenWood: Standard ist unter anderem, ob das Gerät vor und nach der Messung kalibriert wurde, wo die Messung durchgeführt wurde (die DIN schlägt hier den nächsten vom Publikum erreichbaren Punkt zu den Lautsprechern, am besten unter der Hallendecke vor), welche Korrekturwerte berechnet wurden und warum, und natürlich einen Plan der Örtlichkeit in dem zu finden ist wo die Lautsprecher standen und wo der Messpunkt war. Das sind nur Beispiele, es gehört noch einiges mehr dazu!

Jedes Landratsamt versucht so seine Möglichkeiten auszuloten um Partys, Konzerte etc. zu unterbinden. Es macht eben viel Arbeit, Anwohner fühlen sich gestört, betrunkene Gäste zerstören Sachen, etc... Im Landkreis Landsberg am Lech geschieht dies nicht durch Lautstärkebegrenzung sondern durch Brandschutzauflagen.


____________________
www.dieternuhrfanclub.de/mp3/vorn/fressehalten.mp3


[editiert: 25.11.07, 00:58 von haix]
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