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Änderung von Vorschriften zum Verteidigungsfall:

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lilu
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New PostErstellt: 11.03.09, 01:28  Betreff: Änderung von Vorschriften zum Verteidigungsfall:  drucken  weiterempfehlen

Bereitet sich der Staat auf etwas vor?

Durch einen anonymen Tipp wurde ich darauf hingewiesen, dass der deutsche Staat in jüngerer Zeit still und leise Verordnungen und Gesetze ändert oder erlässt, die sich auf den Verteidigungsfall beziehen. Was läuft in den Hinterzimmern der Politik ab? Bereitet sich der Staat auf etwas vor?

Ende 2004 wurde beispielsweise die Wirtschaftssicherstellungsverordnung erlassen, die das Wirtschaftssicherstellungsgesetz aus dem Jahr 1965(!) konkretisiert. Diese Vorschriften ermöglichen, kurz gesagt, eine Art Kriegssozialismus, sollte der Bundestag den Spannungs- oder Verteidigungsfall feststellen. Beide Vorschriften wurden erneut 2006 geändert.

2005 wurde außerdem das Wehrpflichtgesetz geändert. Statt wie bisher bis zum 45. Lebensjahr, können nun im Spannungs- oder Verteidigungsfall Männer bis zum 60. Lebensjahr zum Zwangsdienst in den Streitkräften herangezogen werden. Das erscheint mir zumindest als höchst merkwürdig, da die Politiker nach eigener Aussage doch fest davon ausgehen, der Spannungs- bzw. Verteidigungsfall würde in weiter Ferne liegen.

Sind jemandem unter den Lesern weitere ungewöhnliche Änderungen von Gesetzen und Vorschriften der letzten Zeit bekannt, die die Bereiche des Militärs, des Zivilschutzes, der Polizei usw. berühren und die dazu genutzt werden könnten, beispielweise Aufstände, Unruhen, Proteste und ähnliches niederzuschlagen?

http://opponent.de/index.php?entry=entry090308-212132



"Immer weigere ich mich, irgendetwas deswegen
für wahr zu halten,
weil Sachverständige es lehren, oder auch,
weil alle es annehmen.

Jede Erkenntnis muss ich mir selbst erarbeiten.
Alles muß ich neu durchdenken, von Grund auf,
ohne Vorurteile."

Albert Einstein (1879-1955)


[editiert: 02.08.10, 01:36 von Eva S.]
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