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Zwei sehr unterschiedliche Stellungnahmen vom "Bundesforum Männer" zum aktuellen Gesetzentwurf. Kann jemand die Diskrepanz erklären?
1x Link (Text einkopiert)
1x PDF-Datei in der Anlage
http://www.bundesforum-maenner.de/index.php?option=com_content&view=article&id=261:sorgerecht-vaeter&catid=34:aktuelles&Itemid=1
Erklärung des BUNDESFORUM MÄNNER zur Entscheidung des Bundeskabinetts zur Neuregelung des Sorgerechts nicht verheirateter Väter
Das BUNDESFORUM MÄNNER – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. begrüßt den Kabinettsbeschluss zur Stärkung der Position des Vaters durch die Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern als wichtigen Schritt in die richtige Richtung.
Zweieinhalb Jahre nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und knapp zwei Jahre nachdem auch das Bundesverfassungsgericht die geltenden Regelungen außer Kraft gesetzt hat, hat das Bundeskabinett jetzt eine neue Regelung zum Sorgerecht nicht verheirateter Väter vorgelegt. Diese Väter können nun, auch gegen den Willen der Mutter, das Sorgerecht erhalten. Voraussetzung ist, dass sie die Vaterschaft anerkennen, das Sorgerecht beantragen und dies nicht dem Kindeswohl widerspricht.
Das ist gemessen an der bisherigen Rechtelosigkeit und der Macht der Mutter, den Vater aus dem Leben des Kindes auszuschließen ein klarer Fortschritt. Angesichts der Lebenswirklichkeit in unserer Gesellschaft – in den neuen Bundesländern werden über 60 Prozent aller Kinder außerhalb einer Ehe geboren und in den alten immerhin auch knapp 30 Prozent – greift der Gesetzesentwurf jedoch zu kurz und benachteiligt weiterhin Kinder und ihre Väter.
Das BUNDESFORUM MÄNNER ist der Überzeugung, dass Väter für die Entwicklung von Kindern wichtig sind. Je fürsorglicher sie diese Aufgabe wahrnehmen können, desto positiver ist dies für die Entwicklung der Kinder. Vor diesem Hintergrund fordert das Bundesforum eine gesetzliche Neuregelung , die dem nichtverheirateten Vater das Sorgerecht nach der Anerkennung der Vaterschaft automatisch zuerkennt.
Eine solche Regelung des Sorgerechts würde den Kindesinteressen gerecht, sie würde den in der Verfassung normierten Elternrechten auch des nichtehelichen Vaters entsprechen und für die unterschiedlichen Lebensformen die Potenziale für eine gemeinsame und rechtlich verbindliche Sorge stärken.
Davon unberührt bleiben die bereits heute bestehenden gesetzlichen Regelungen für den Fall, das schwerwiegende Gründe der gemeinsamen Sorge entgegenstehen, sodass dem Vater oder der Mutter alleine das Sorgerecht übertragen wird.
Dateianlagen:
Stellungnahme Rechte leiblicher nicht rechtlicher Väter.pdf (390 kByte)
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