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Hallo Dennis,
hälftig bedeutet im Wechsel acht Tage bei mir und sechs Tage bei der Mutter.
Das mit dem Kredit abbezahlen kann ich so nicht beantworten. Das hängt von einigen Faktoren ab: Wer ist Nutznießer des ausbezahlten Kredits? Du schreibst, dass die Bedienung des Kredits bei den Unterhaltszahlungen berücksichtigt wird. Wenn du den Kredit stundest, dann wohl nicht mehr. Wenn sie mehr verdient kommt dies ersteinmal deinen Unterhaltszahlungen zu Gute.
Wollte sie etwa, dass du mit ihrer Familie feierst?. Wenn es an solch einem Abend leicht zu Streit kommen könnte, dann lass das. Denkst du aber, dass läuft ohne Streit ab, wäre eine Teilnahme eine sehr gute Geste den Kindern gegenüber.
Sönke