Familienrechtspraxis aus meiner Sicht - war: "Re: Halte den Drucknicht stand"TorstenF.,
27.11.11, 19:05- drucken- weiterempfehlen
Zitat:
Moin, wie sieht´s eigentlich aus mit Kindesunterhalt wenn ich die Kinder an den Wochenenden habe? Wird da pro Tag was abgezogen?
Hallo Dennis,
meines Wissens kannst Du für Umgang, den Du wahrnimmst und für Umgangskosten nichts abziehen.
Das sagt ja auch Sönke so und habe ich auch niemals anders gehört - weder von Betroffenen, noch von Fachleuten.
Faktisch (wenn auch rechtlich fragwürdig) gilt das in vielen Fällen selbst dann, wenn der Umgang gegen 50%, also zu einem Doppelresidenzmodell tendiert.
=> Zusammenhang:
Mutter "lässt sich" auf Doppelresidenzmodell "ein", Vater zahlt weiterhin Umgang => Vater kriegt mit, dass er durch hälftige Betreuung keinen Barunterhalt mehr leisten müsste und strebt Unterhaltsabänderung an => Mutter beendet das Doppelresidenzmodell einseitig und schafft somit wieder die Voraussetzung für volle Unterhaltspflicht oder Vater zahlt weiter und "darf" die Kinder weiter "mitbetreuen".
Sollte sich diese Situation, bzw. diese Kausalität heute anders darstellen, dann bin ich sehr interessiert an entsprechenden Urteilen bzw. Rückmeldungen / Erfahrungsberichten.