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Guten Morgen,
eine Frage habe ich noch vergessen. Ist so ein Vergleich jetzt noch gültig, wenn die Ex ihren Teil des Vergleichs in 2009 sozusagen zurückzieht ( Widerruf der Anlage U ) und muss mein Mann seinen Teil ( Zahlung der letzten beiden Raten für 2012) noch einhalten, oder sollte er das ebenfalls erstmal " aussetzen" ?
Ich habe die Sorge, dass er seinen Teil im Oktober erfüllt hat und dann noch der große Hammer auf uns zu kommt, weil sie den Unterhalt die ganzen Jahre nicht versteuert hat. Irgendwann tritt doch auch mal eine Verjährung ein, bis wann man Steuerbescheiden widersprechen kann, oder ? Dann stehen wir nämlich da...
Danke Euch
'stueck