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Hallo Ingrid und Sahneschnitte ;-)
natürlich ist hier Vorsicht angezeigt und wie immer kann vor übereiltem
Handeln nur gewarnt werden. Ein Vergleich jedoch ist eine eine
Übereinkunft, ein Vertrag, der gerade wegen der Freiwilligkeit nahezu
unantastbar ist. Und zwar von beiden Seiten!
Dagegen kann man eigentlich nur dann vorgehen, wenn die eine Seite
nachweisen kann, dass sie von der anderen vorsätzlich getäuscht wurde,
bzw. sich die Voraussetzungen des Vergleichs erheblich geändert hätten.
Das scheint hier nicht vorzuliegen. Ich habe übrigens auch mal einen
abgeschlossen, der sich jedoch umständehalber inzwischen erledigt hat.
Wie bereits geschrieben, kommt man von einem Vergleich kaum herunter, im
Guten wie im Schlechten. Eine einseitige Aufkündigung ist völlig
unmöglich.
Da es hier um Kindesunterhalt geht, kann nur davon abgeraten werden, die
Zahlungen einzustellen oder auch nur zu reduzieren. Ingrid schrieb es
bereits.
Gerichte sind in solchen Fällen äußerst humorlos, vor allem wenn die
Zahlungspflicht - wie meist - beim Vater liegt.
Schnelles Handeln ist jedoch nötig. Und ohne juristische Hilfe geht das
nicht. Ich würde beim zuständigen Gericht (vor dem der Vergleich
abgeschlossen wurde) einen Eilantrag auf Erfüllung stellen. Das müsste
meines Wissens auch ohne Anwalt gehen.
Aber irgendwann wird einer nötig sein, denn eine derartige Frech- und
Unverfrorenheit spricht für sich und lässt nichts Gutes ahnen.
Es gibt nun mal Leute, die verstehen keine andere Sprache, zumal sie
sich von der Einseitigkeit deutscher Familiengerichte zu allerlei
Schandtaten ermuntert fühlen.
VG
Hartmut
...
nicht einfach die Zahlungen einstellen! Ein Vergleich, wenn er vor dem
Richter geschlossen ist, ist ein Titel
und sie kann Euch dann den Executor (ist umgangsprachlich in Österreich
der Gerichtsvollzieher) ins Haus
schicken.
Ich weiß jetzt allerdings nicht, welcher (Gerichts-)Weg dann der
richtige ist. Einklagen der Unterschrift auf
der Anlage U oder Klage auf Wegfall des Unterhaltes oder die Exe
verklagen, dass sie den Euch entstehenden
Steuerschaden ersetzen muss???