Beitrag 61 von 4.995 (1%) | Anfang zurück weiter Ende |
Hallo Hartmut,
danke für Deine Antwort. Aber: es geht um Ehegattenunterhalt!
Mein Mann hat sich 2009 verpflichtet Summe x in 6 Raten über 3 Jahre zu zahlen, die ersten 4 Raten sind gezahlt, diesen März und diesen Oktober sind die letzten beiden Raten fällig.
Die Nachricht vom FA kam vor 2 Wochen, die Ex hat wohl im Jahr 2009 genau 9 Tage nach Schließung des Vergleiches die Zustimmung zur Anlage U schriftlich beim FA widerrufen. Und erst jetzt ( nachdem er die Raten jahrelang bei der Steuer geltend gemacht hat ) bekommen wir die Nachricht, dass er xT€ für 2009 an das FA zurückzahlen soll, weil sie eben die Anlage U widerrufen hat. Die Jahre 2010 und 2011 werden noch folgen.
Wir haben den Wortlaut des Vergleiches jetzt an unser FA geschickt und dieses will sich mit dem FA der Exe in Verbindung setzen. Ich habe nur Sorge, dass das Ganze ewig dauert und bis dahin haben wir die beiden letzten Raten gezahlt. Es wird wohl einen Grund haben, dass die Ex jahrelang den Unterhalt nicht versteuert hat und meine Vermutung ist, dass sie wesentlich mehr Geld selbst verdient hat, als sie vor der Schließung des Vergleiches angegeben hat. Wieso sollte sie sonst soviel Energie darauf verwenden, uns seit 2009 keine Steuererklärung von ihr zu zeigen ? Wenn mein Mann erstmal alle Raten gezahlt hat, ist das Geld "weg".
Daher die Idee, ob es möglich ist die Zahlung der letzten beiden Raten auszusetzen, weil sie ja ihrerseits ihren Teil des Vergleiches nicht erfüllt und dann erstmal zu klären, warum sie die Anlage U entgegen dem Vergleich zurückgerufen hat.
Hast Du oder jemand anders dazu eine Idee?
Lg
´stueck