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Hi Ihr,
bei uns ist mal wieder Ärger im Haus. lt. Vergleich vor dem OLG wurde 2009 vereinbart, dass mein Mann noch bis Ende 2012 Unterhalt an seine Ex zahlen muss, danach nie wieder. Der jährliche Betrag liegt über den absetzbaren 13T€, er setzt was er kann bei der Steuer davon ab und sie hat sich im Vergleich zur Zustimmung zum Realsplitting verpflichtet. Anlage U war auch vorher schon unterschrieben. Den steuerlichen Nachteil muss er lt. Vergleich ausgleichen, jedoch haben wir bis heute nie eine Steuererklärung von ihr gesehen, noch eine Forderung, einen Steuernachteil auszugleichen. Kam mir schon komisch vot, sowas kann man doch nicht " vergessen".
Jetzt erhalten wir plötzlich vom Finanzamt eine sehr hohe Steuernachforderung für 2009, auf Nachfrage beim FA wurde uns mitgeteilt, die Ex hätte 9Tage nach dem OLG Vergleich die Anlage U schriftlich widerrufen. Die Dame vom FA hat sich nun auf unseren Anruf hin bereit erklärt, den Vorgang mit dem anderen FA zu klären, wenn wir ihr den Vergleich schicken.
Ich hab total Sorge, dass wir nun wieder wegen irgendwelchen Winkelzügen viel Geld zahlen müssen nur weil die Ex sich dumm stellt. Habt Ihr einen Rat für uns, was jetzt am sinnvollsten wäre ? Einfach nur abwarten ?
Danke Euch
Lg
'stueck