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Hallo, liebe Forenmitglieder,
jetzt habe ich mal Fragen zum § 1598a. Hier geht es um die erbrechtliche Seite, nicht um Kindesunterhalt. Das ist mittlerweile Vergangenheit.
Wie ich jetzt erfahren habe, hat ein Vater die Möglichkeit die genetische Abstammung der vermeintlichen Kinder feststellen zu lassen. Da ergeben sich aber praktische Fragen.
1.
Welches Labor ist vertrauenswürdig? Wird von Gerichten empfohlen / beauftragt?
Im Internet wird viel geworben und versprochen, Proskte sind eben geduldig, aber nicht zwangsläufig vertrauenswürdig.
2.
Ein Kind hat sich bereits bereit erklärt. Die Mutter macht aber Bedingungen geltend. Das sie eine Kopie der Testergebnisse erhält, ist klar. Weitergehende wie Arzt ihrer Wahl oder Probe nicht an mich ist aber nicht verlangbar, oder?
3.
In einem zweiten Fall wird auf meine Anfrage bisher nicht geantwortet.
Wie ist da das Vorgehen zweckmässig? Einen Brief mit dem Anspruch per Gerichtsvollzieher zustellen lassen? Vermeidet im Vorfeld die Gerichtskosten.
Wenn jetzt immer noch blockiert wird, könnte man ja argumentieren, die Gerichtskosten wären unnötig gewesen und dann von der Mutter zu tragen.
4.
Wie ist der Ablauf insgesamt? Den Gerichtsvollzieher mit der Probenentnahme beauftragen? Ist das realistisch? Von der Sache her einfach, er bekommt sein Honorar, die Probensets und lässt die Person nach Vorlage der Ausweispapiere eine Speichelprobe auf das Wattestäbchen geben. Das Teströhrchen mit der Probe sendet er dann an das von mir genannte Labor.
Welcher Weg ist angemessen?
Sachlich sehe ich es so: Tricksen ist nicht möglich, wenn die Probe des Vaters direkt an das Labor geht. Dann wäre jeder Betrugsversuch ein negatives Ergebnis. Richtig?
Also wenn die Probe des fragenden Vaters nicht von Müttern / Kindern ausgetauscht werden kann, wäre ein Betrug nur durch das Labor möglich. Richtig?
Wie es immer so schön heisst - sachdienliche Hinweise werden dankend angenommen.
Mit Gruß
Tom