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Habe mal etwas gestöbert und bin auf das hier gestossen was Ich Hammer finde..........
Die Dame hatte einem Mann also ein Kind untergeschoben. Der Rechtsanspruch des Scheinvaters auf Unterhaltsregress gegen den biologischen Vater ist zwar unbestritten, ABER unsere feinen Verfassungsrichter halten es für unzumutbar, dass die Dame den biologischen Vater nennt. Und wen man nicht kennt, den kann man nun mal nicht in Regress nehmen ...
Halten wir also fest: Die Frau betrügt; aber nicht nur, dass sie für ihren Betrug nicht höchstpersönlich belangt werden kann (warum eigentlich nicht?!?) - nein, sie braucht nicht einmal dabei mitzuwirken, den Fall aufzuklären. Denn, anders als zuvor das OLG Schleswig und der BGH, meinen unsere obersten Verfassungszertreter: Der Schutz der Intimsphäre einer Betrügerin ist wichtiger als das finanzielle Interesse des Betrogenen; etwas anderes könne nur ein Gesetz regeln, und dieses Gesetz gibt es nicht.
Anders gesagt, man spielt mal wieder das alte, beliebte und unerträgliche Spiel, dass sich Justiz und Gesetzgeber gegenseitig die schwarze Petra zuschieben, und ansonsten ihre dreckigen Pfoten in Unschuld waschen.
Hier zu lesen http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-016.html