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Hallo HdR,
auch wenn's ein gewisses "Gschmeckle" hinterlässt, ist das Urteil grundsätzlich ok.
Das Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht, das höher zu bewerten ist, als ein einfachrechtlicher Regressanspruch eines Betrogenen.
Die Verfassungsrichter haben in ihrer Begründung auch nicht grundsätzlich einen Auskunftsanspruch ausgeschlossen ("Eine Verpflichtung der Mutter, dem Scheinvater zur Durchsetzung seines Regressanspruchs auch gegen ihren Willen Auskunft über die Person des Vaters zu erteilen, ist darum verfassungsrechtlich nicht von vornherein ausgeschlossen." Absatz 30, letzter Satz).
Die Richter unterschieden - fragwürdig - zwischen einer aktiven betrügerischen Absicht, also wenn die Frau z.B. den Mann zur Heirat und/oder Kindsanerkennung drängt, indem sie ihm sagt, es sei sein Kind und der passiven Akzeptanz der Heiratsabsicht.
Hier verlangten die Richter vom Vater, dass er sich bei der werdenden Mutter vor der Heirat erkundigt, ob das Kind von ihm sei, oder nicht. Unrealistisch!
Auch betonten die Richter mehrfach den hohen Stellenwert des grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechts gegenüber dem Regressanspruch eines Scheinvaters.
Da frage ich mich, wie ein Gesetz aussehen sollte, das diese vorsorglich aufgestellte Hürde nehmen könnte? Das roch auch mir sehr nach Schutz von Fraueninteressen.
Es ist nachvollziehbar, dass kein Mensch gezwungen werden kann, einem anderen zu offenbaren, wann und mit wem er in die Kiste gesprungen ist.
Aber das Problem - zumindest, wenn die Frau den Seitensprung aktiv oder passiv verschweigt - wäre leicht vom Eis zu bringen, indem man die Frau zwingt, sozusagen stellvertretend den Schaden zu begleichen und vom tatsächlichen Vater einzutreiben, sozusagen nur als Mittler zu fungieren.
Aber da werden unsere Winkeladvokaten sich wahrscheinlich mit der Begründung wehren, dass ja tatsächlich das Kind Unterhaltsempfänger war, nicht die Mutter.
Mit diesem windigen Trick betrügen sie schon lange gern unterhaltsberechtigte Väter, wenn von zwei gemeinsamen Kindern eines beim Vater, das andere bei der Mutter lebt.
Gruß
Carsten
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"Unrecht gewinnt oft Rechtscharakter dadurch, daß es häufig vorkommt." (Berthold Brecht)
Irgendwann muß jeder mal Partei ergreifen, wenn er Mensch bleiben will
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