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Hallo Claudine,
ich musste den Text auch zweimal lesen, um ihn zu verstehen.
Ullas Freund ist noch mit seiner Ex verheiratet. Damit gilt er automatisch als Vater.
Und hier muss er unbedingt aufpassen. Es genügt auf gar keinen Fall, die Vaterschaftsanerkennung des LG der Ex an die KK (wieso überhaupt an die?) und an das JA zu schicken. Rechtlich ist sie nichtig, da es einen gesetzlichen Vater gibt.
Ullas Freund MUSS UNBEDINGT! selber die Vaterschaft anfechten, sonst steht er später in Sachen Unterhalt in der Pflicht, auch wenn alle Beteiligten wissen, dass er nicht der Vater ist. Auch hier haben die berobten Trickbetrüger schon Nicht-Väter hereingelegt, die im treuen Glauben, dass die Mütter - wie angekündigt - die Vaterschaftsangelegenheit erledigen, selbst keine Anfechtung gerichtshängig machten.
Von der Geburt (von der er ja Kenntnis hat) an hat er maximal zwei Jahre Zeit, die Vaterschaft anzufechten. Und das muss er auch, wenn die Mutter eine Anfechtung nachweist. Denn sie kann diese Anfechtung jederzeit zurückziehen - wovon Ullas Freund nicht informiert wird -, womit er nach Lesart der Roben die Vaterschaft stillschweigend anerkennt.
Wieso hab ich eigentlich den Beitrag nicht bemerkt? Er stand bei mir als gelesen, obwohl ich erst durch Deine Antwort auf ihn aufmerksam wurde.
Gruß
Carsten
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"Unrecht gewinnt oft Rechtscharakter dadurch, daß es häufig vorkommt." (Berthold Brecht)
Irgendwann muß jeder mal Partei ergreifen, wenn er Mensch bleiben will
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