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Ich bin ein entsorgter Vater.
Durch die Nennung meines Familiennamens verletze ich die Persönlichkeitsrechte der Frau die meine nichteheliche Tochter geboren hat.
Wenn eine Hausfrau einen Sitzpinkler auffordert nicht mehr als zwei Meter vom Toilettenbecken entfernt beim Wasserlassen Platz zu nehmen dann mag diese Unterlassungsaufforderung vielleicht sinnvoll sein.
Wenn ein Anwalt einen Homepagebetreiber auffordert die Nennung des Namens seiner Mandantin zu unterlassen, obwohl eine derartige Erwähnung weder erfolgt noch beabsichtigt ist,dann dürfte dies so sinnfrei sein wie das Erwirken einer einstweiligen Verfügung gegen den besagten Advokaten mit der Unterlassungsforderung streitschlichtend tätig zu werden.
Zum Glück darf in einem Staat, der sich nicht als Richter- sondern als Rechtsstaat beschreibt, jedermann eine Meinung über Rechtsgelehrte erwerben oder es wie Heinrich Heine halten der die Advokaten, als Bratenwender der Gesetze bezeichnet, die so lange die Gesetze wenden und anwenden bis ein Braten für sie dabei abfällt.(*Heinrich Heine in:Memoiren des Herren von Schnabelewopski)
Im Konkreten ist es müssig den Grund für Unsinn nachzufragen.
Unlustig wird es allerdings dann,wenn wie vorliegend durch das Amtsgericht Pankow/Weißensee erfolgt, ein Anwaltsquatsch, ob nun aus mütterideologischen oder anderen Gründen, kraft Urteil noch "quätscher" wird.
Nicht nur, dass nach dem biologischen,rechtlichen und sozialen,dem entsorgten und zahlpflichtigen, nunmehr offensichtlich auch noch der (zwangs-) anonymisierte Vater in die Jurisprudenz Einzug hält, sagt diese Rechtsprechung unfreiwillig viel über deren deutschen Zustand aus und mag in der Konsequenz vielleicht sogar die geringe Zahl von Geburten hierzulande erklären. Offensichtlich ist die Justiz und ihre Vertreter für das Wohlergehen unserer Kindern ein größerer Feind als die allgemeine Kriminalität, der Straßenverkehr und die Gefahren der Umwelt zusammengenommen.
In der Konsequenz ist das Urteil des Berliner Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 09.Oktober 2014 in der Verfügungssache 102 C 1005/14 ein Maulkorb für all die Väter die von der Verantwortungswahrnahme für ihre Kinder ausgeschlossen werden und sich dennoch zu ihnen bekennen.
"... Zudem weist das Gericht darauf hin, dass die Persönlichkeitsrechtsverletzung andauert durch die Veröffentlichungen auf der Internetseite und jedermann, der den Beklagten kennt, allein aufgrund seines Namens den Rückschluss ziehen kann, wer mit den genannten Initialen der Mutter gemeint ist, sofern er die Parteien kennt..."(Auszug aus dem Hinweis des Gerichts).
Auf diese Logik muss Mann/Frau erst einmal kommen.Ich bin echt überfordert - aber ich bin ja auch kein Jurist.
Dürfen von Kreidekreismüttern und der organisierten schwarzen Phalanx ausgegrenzte Väter noch ihre Namen benutzen, weil jeder der den Genannten kennt und weiß, dass der ein Vater ist, sofort den Rückschluss auf die Mutter ziehen kann, unabhängig davon ob er deren vollen Namen kennt, so dass der namentlich ausgewiesene Vater höchst persönliche Bereiche des anderen Elternteils betreffend die elterliche Sorge und den Umgang mit dem gemeinsamen Kind allein durch die Nennung seines Namens der Allgemeinheit öffentlich macht?
Darf Jörg Kachelmann seinen Namen nennen oder werden dadurch die Persönlichkeitsrechte von Claudia Simone Dinkel verletzt?
Darf der Name Horst Arnold genannt werden oder ist damit bereits Heidi Külzers Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt ?
Dürfen Missbrauchsopfer ihren Namen nennen ohne allgemeine Persönlichkeitsrechte der Täterinnen zu missachten?
Sind einstweilige Verfügungen ein Rechtsmittel des Täterinnenschutzes?
Nicht nur für Väter ist die feministische Justiz unberechenbarer geworden.
In vielen Familiengerichtsbezirken sind von Grund-und Menschenrechten "befreite" Zonen entstanden in denen Richterinnen unkontrolliert und willkürlich gegen die Familie, gegen Väter und gegen Kinder wüten.
Aber nicht nur Familiengerichte diskriminieren.
"Die Tatsache, dass viel mehr Männer im Gefängnis sitzen als Frauen, beweist, wie männerfeindlich unsere Justiz ist."(Harald Martenstein:"Die Männer sind alle Verbrecher"über seine Rolle als Anwalt des eigenen Geschlechts,Die Zeit am 13.August 2011) Natürlich gibt es Corpsgeist und letztlich hat keine Straf-oder sonstige Richterin Interesse daran die Sauereien ihrer Kolleginnen beim Familiengericht public werden zu lassen.
Wenn in einem einstweiligen Verfügungsverfahren einem Vater die Möglichkeit zu pflichtgemäßen Handeln verweigert wird, indem z.B. Unterlassungsforderungen je nach Bedarf und in Gutsherrenmanier zu seinen Lasten verändert werden, dann scheint zumindest der Anfangsverdacht für eine Rechtsbeugung gegeben zu sein. Dabei ist die Quote einer Verurteilung gem.§ 339 StGB in unseren Landen nicht messbar...
aus http://sorgerechtapartheid.de/aktuelles.html
Gruß
Papa Gert