Beitrag 7 von 4.995 (0%) | Anfang zurück weiter Ende |
Hallo Carsten,
der Spruch "Arm aber sexy" trifft auf die Familienrichterinnen, die ich gezwungen war kennen zu lernen, gewiss nicht zu. "Mütterideologisch gestählt und empathielos gegen Mann und Kind" trifft es aus meiner Sicht eher.Dabei nehmen sich Richterinnen an Familiengerichten und sonstigen Gerichten hinsichtlich der Tricksereien und Niederträchtigkeiten gegenüber Männern nicht viel. Einziger Unterschied: familiengerichtliche Verfahren werden als nichtöffentliche veranstaltet.
Zweifelsfrei erhöhen Berliner Familienrichterinnen für ne-Väter und ihre Kinder das allgemeine Lebensrisiko.
Im Fall der einstweiligen Verfügung lassen sich , allein schon aufgrund der unterschiedlichen Familiennamen, Rückschlüsse auf die Verfügungsklägerin, deren Namen übrigens zu keinem Zeitpunkt in voller Länge genannt wurde, eben nicht ziehen. Das dürfte der Richterin am AG, die eigenmächtig den Verfügungsantrag der Klägerin "korrigiert" und erweitert, durchaus bewusst gewesen sein und sie hat deshalb den "Rechtsverstoß" nur in Bezug auf den Personenkreis gesehen, der mich und die Verfügungsklägerin kennt.
(Die Leser der Homepage http://sorgerechtapartheid.de/ sind hier natürlich nicht einzuschließen.)
Deshalb ist die Begründung der Unterlassung mit Blick auf den Personenkreis, der ohnehin Kenntnis von der Entfremdung des Kindes und der Entsorgung seines Vaters haben, schlicht Unsinn.
Aber...
Ich werde eine Info zum weiteren Geschehen geben.Immerhin ist das Verfügungsverfahren nicht nichtöffentlich.
Gruß
Gert