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Hallo an alle Väter da draußen.Ich Wünsche euch allen erst einmal ein frohes neues Jahr.....hoffe doch,dass dieses Jahr das Jahr der Väter wird.Und genau da fängt mein Problem an:Ich bin Geschiedener Sorgeberechtigter Vater eines 4 Jährigen Jungen.Ich habe einen Gerichtlich festgelegten Umgang alle 14 Tage von freitags 15 Uhr bis Sonntags 19 Uhr.Zu Begin unsere Trennung konnte ich unseren Sohn noch an den kurzen Samstagen von 9-19 Uhr sehen.Dies wurde mir nach einem Jahr verwehrt mit der Begründung,die Kindesmutter habe einen neuen Lebensgefährten und dieser hätte ja auch ein Recht auf Umgang mit dem Kinde.Das ist ja völliger Unsinn-Anmerkung:Ich Lese seit 3 Jahren alles über die Problematik der Vaterentbehrung u.s.w.Nun gut,zur Zeit herrscht folgendes Problem,am letzten Mittwoch rief mich meine Ex an um mir Mitzuteilen,dass ich unseren Sohn an diesem Wochenende nicht sehen könne-er sei ganz feste hingefallen und es würde schlimm aussehen.Auf meine Frage wie das denn passiert sei,sagte Sie,er sei über dem Teppich gestolpert.Ich sagte daraufhin nur,wenn Du kein Ärztliches Attest hast was den Besuch ausdrücklich verneint,dann hol ich Ihn am Freitag ab.Dagegen konnte Sie nichts machen und so holte ich unseren Sohn heute ab.Unser Sohn erzählte mir dann wie es Wirklich passiert ist!Der neue freund meiner Ex hat unseren Sohn in Betrunkenem zustand an den Armen Hochgeschleudert und dabei hat er Ihn Losgelassen!!Was soll ich nun machen?Mein Gedanke,gleich am Montagmorgen meinen Anwalt Anrufen und Strafanzeige gegen den Lebensgefährten und KM wegen Fahrlässiger Körperverletzung und gleichzeitig einen Eil Antrag auf Übertragung des Sorgerechts auf mich.Die Frage ist nur wieder einmal....was bringt es?Dazu sei noch anzumerken,dass der Alkoholkonsum in dieser Familie nicht der geringste ist.Nach dem Sturz ist Sie mit dem Krankenwagen zur Kinderklinik gefahren.Der Lebensgefährte war auch dabei,,Zitat Kinderklinik" Warum ist der Freund nicht gefahren,wo sein Auto vor der Tür stand?Über Tips würde ich mich sehr freuen.Gruß-Carsten