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Hallo Carsten,
als erstes würde ich vorschlagen, dass der Junge seine Geschichte schnellstens anderen Zeugen erzählt. Diese können dann bezeugen, was der Junge gesagt hat. Gut wäre es auch, wenn der behandelnde Arzt namentlich bekannt ist, damit er, wenn nötig als Zeuge aussagen kann.
Mache ein schriftliches Protokoll über die Erzählung des Kindes und lasse auf diesen Protokoll alle schriftlich bestätigen, dass sie die Erzählung des Kindes auch gehört haben.
Die weiteren rechtlichen Schritte, Anwalt, Jugendamt(?), Strafanzeige, einstweilige Anordnung usw. sind richtig und würde ich durchziehen.
Die Frage, ob der Junge zurück soll, hängt auch davon ab, ob er zurück will und wie die Betreuungsmöglichkeit bei Dir aussieht.
Ich würde ihn nicht zurückbringen, aber das ist meine ganz persönliche Meinung
Ingrid
[editiert: 16.12.04, 07:34 von Schumacher]