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Hallo Stückchen,
nicht einfach die Zahlungen einstellen! Ein Vergleich, wenn er vor dem Richter geschlossen ist, ist ein Titel
und sie kann Euch dann den Executor (ist umgangsprachlich in Österreich der Gerichtsvollzieher) ins Haus
schicken.
Ich weiß jetzt allerdings nicht, welcher (Gerichts-)Weg dann der richtige ist. Einklagen der Unterschrift auf
der Anlage U oder Klage auf Wegfall des Unterhaltes oder die Exe verklagen, dass sie den Euch entstehenden
Steuerschaden ersetzen muss???
Grüßle
Ingrid
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Unser Kopf ist rund, damit die Gedanken die Richtung ändern können