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Hallo Ulla,
diese Form von Kindesmissbrauch macht uns Väter auch fertig. Aber wir KÖNNEN nicht ausweichen, wenn wir nicht auf unsere Kinder verzichten wollen. Genau das wissen die Exen, und genau deshalb schurigeln einige von ihnen die Väter, wo sie nur können. Da musst Du Dir ein dickes Fell zulegen.
Ich habe mit meiner Ex im Verhältnis wenig Probs gehabt, aber sie hat dennoch bei allen größeren Entscheidungen immer mit am Tisch gesessen. Und die Folgen mangelnder Schulunterstützung löffel ich auch neben den Jungs in erster Linie aus.
Aber, was sollte ich machen? Sie hat die asoziale Justiz hinter sich, also bringt es nichts, wenn ich mich von den Verhältnissen fertig machen lasse.
Die Ex KANN und DARF nicht Deinen LG als Vater eintragen lassen, das ist Personenstandsfälschung und als solche strafbar. Sie wird beim Standesamt nach dem Vater gefragt, und wenn sie wider besseres Wissen ihn angibt, geht's rund. Einen Automatismus gibt es nicht, wonach der Ehemann eingetragen wird, wenn keine Angabe gemacht wird.
Als Noch-Ehemann hat Dein LG aber das Recht auf Akteneinsicht bei der Behörde. Die sollte er auf jeden Fall wahrnehmen.
Vordem würde ich mir auch nicht Gedanken über eine Klage machen.
Gruß
Carsten
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"Unrecht gewinnt oft Rechtscharakter dadurch, daß es häufig vorkommt." (Berthold Brecht)
Irgendwann muß jeder mal Partei ergreifen, wenn er Mensch bleiben will
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