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Kind und Mutter werden über die Krankenkasse Deines Lebensgefährten mitversichert, weil sie rechtlich seine Familie sind, unabhängig vom tatsächlichen Kindschaftsverhältnis. Ich weiß nicht, unter welchen Voraussetzungen sich das ändert, vermutlich mit der Scheidung. Vor allem stellt man dadurch sicher, dass mit einfacher Regelung niemand ohne Krankenversicherung ist. Soweit korrekt.
Da das Kindschaftsverhältnis für die Kinder, die während der gesetzlichen Empfängniszeit einer Ehe entstehen, immer dahingehend geklärt ist, dass sie ehelich sind (also gemeinsames Sorgerecht, Unterhaltsverpflichtung etc), ist der Ehemann der rechtliche Vater. Er hat innerhalb der genannten Frist ab Kenntnis dieses Umstandes Zeit, Klage einzureichen. Tut er das nicht ... erkennt er das Kind an und es bleibt sein Kind. Ich finde das richtig, es sichert einem Kind zu, dass es einen Vater hat und wer gutgläubig Vater eines fremden Kindes bleibt, macht sich am Betrug des Kindes hinsichtlich seiner Abstammung zumindest mitschuldig. Hier kann man sich meiner Meinung nach nicht mit "arglos" rausreden. Denn das man seinen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist, ist auch hinlänglich bekannt. Natürlich ist es Aufgabe der leiblichen Eltern, dies im Sinne ihres Kindes zu regeln - das ist völlig unstrittig.
Ein Kindschaftsverhältnis wird also durch Ehe oder bei Nichtehelichen durch Anerkennung geregelt. Eine Änderung des Kindschaftsverhältnisses kann ausschließlich über einen richterlichen Beschluss erfolgen. nie anders! Nur eine Anerkennung reicht nicht aus! Nur der Beschluss hat Änderungskraft. Die Scheidung ist völlig unerheblich. Es kann eine Ehe bestehen bleiben, die leibliche Vaterschaft des Kindes dennoch außerehelich geklärt sein.